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Nr. 8,650. & 8#9.
Ministerial-Entschließung vom 20. April 1849, die Diätenliquida-
tion des praktischen Arztes Dr. N. in N. wegen der Physikats-
Verwesung in N. betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Unter den mit Bericht vom 23. vor. Mts. bezeichneten
Betreffs erläuterten Verhältnissen werden dem praktischen Arzte
Dr. N. in N. für die von demselben vom 24. bis 27. Novem-
ber v. Is. besorgte Verwesung des Physikats N. Diäten mit
Einschluß der liquidirten Reisekosten im Gesammtbetrage von
31 fl. 24 kr. à Conto der Centralfonds für Physikatsverwesun-
gen pro 1848/49 mit dem Bemerken bewilliget, daß die Cre-
ditseröffnung hiefür eingeleitet sei.
Zugleich wird der k. Regierung im Einverständnisse mit
dem k. Staatsministerium der Finanzen eröffnet, daß den Phy-
sikatsverwesern für die Zukunft für die zum Antritte der über-
tragenen Verwesung von ihrem Wohnorte an den Physikatssitz
und zurückzumachende Reisen Reisekosten, nämlich die dem Ver-
weser bestimmte Taggebühr und ortsübliche Gefährtgelder be-
willigt werden, weßhalb künftighin jedesmal mit den rechnungs-
mäßig belegten deßfallsigen Liquidationen der Nachweis über die
allenfalls bestehenden Physikats-Gehalts-Erübrigungen vorzu-
legen ist, um hienach den Betrag der auf Centralfonds für
Physikatsverwesungen zu übernehmenden Summe bemessen zu
können.
Die Berichtsbeilagen folgen zur weiter geeigneten Ver-
fügung zurück.
München, den 20. April 1849.
Staatsministerium des Innern.
An die Königl. Regierung von Oberfranken, K. d. J., also ergangen.
Nr. 30,931. F. 90.
Ministerigl-Entschließung vom 6. Jänner 1849, Diäten und Ge-
fährtegelder für Physikats-Verweser betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der k. Regierung wird auf den Bericht vom 11. Novem-
ber vor. Is. bezeichneten Betresss im Einverständnisse mit dem