Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Staatsministerium zu stellenden Anträge auf allmählige An- 
stellung der um solche sich bewerbenden und für befähigt erkannten 
praktischen Aerzte aus den Concursen der Zwanziger und 
Dreißiger Jahre zunächst nur eine Würdigung der Gesuche 
der ältesten Bittsteller zulassen. 
München, den 5. September 1848. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen. 
XIX 
Dewerbungen um Physikatt. 
Nr. 20,594. S. 45. 
Ministerial-Entschließung vom 26. August 1833, die Bewerbungen 
um Landgerichts-Physikate betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die Aerzte scheinen noch immer nicht auf die Allerhöchste 
Verordnung vom 2. April v. J. und darauf aufmerksam ge- 
macht zu sein, daß nach dieser Allerhöchsten Verordnung die 
öffentliche Ausschreibung der erledigten Physikate cessirt, und 
dagegen jeder seinen Ernennungs-, Beförderungs= und Ver- 
setzungswunsch eventuell, d. h. für den Fall der Erledigung, 
bei dem Staatsministerium des Innern einzureichen hat, welches 
die geäußerten Wünsche, je nachdem sie auf bestimmte Orte 
oder auf Physikate eines bestimmten Ertrages, oder endlich 
auf alle Physikate, oder sonst in irgend einer Weise lauten, 
geeignet vormerkt, und selbe bei Erledigungen ex oflticio 
würdigt, in so ferne nicht eine neuerliche Eingabe irgend eine 
Abänderung der Wünsche zu erkennen gibt. 
Die Königliche Kreisregierung wird Sorge tragen, daß 
auch das ärztliche Personal über diesen Sinn und diese An- 
deutung der Allerhöchsten Verordnung vom 2. April v. J. 
gehörig belehrt werde, damit nicht durch einen, wenn auch zu- 
rechenbaren Irrthum einzelne verdiente Aerzte um die Früchte 
ihrer Verdienste und um die Erfüllung ihrer Wünsche gebracht 
werden. 
München, den 26. August 1833. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. IJ., also ergangen.
	        
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