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Staatsministerium zu stellenden Anträge auf allmählige An-
stellung der um solche sich bewerbenden und für befähigt erkannten
praktischen Aerzte aus den Concursen der Zwanziger und
Dreißiger Jahre zunächst nur eine Würdigung der Gesuche
der ältesten Bittsteller zulassen.
München, den 5. September 1848.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche k. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen.
XIX
Dewerbungen um Physikatt.
Nr. 20,594. S. 45.
Ministerial-Entschließung vom 26. August 1833, die Bewerbungen
um Landgerichts-Physikate betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die Aerzte scheinen noch immer nicht auf die Allerhöchste
Verordnung vom 2. April v. J. und darauf aufmerksam ge-
macht zu sein, daß nach dieser Allerhöchsten Verordnung die
öffentliche Ausschreibung der erledigten Physikate cessirt, und
dagegen jeder seinen Ernennungs-, Beförderungs= und Ver-
setzungswunsch eventuell, d. h. für den Fall der Erledigung,
bei dem Staatsministerium des Innern einzureichen hat, welches
die geäußerten Wünsche, je nachdem sie auf bestimmte Orte
oder auf Physikate eines bestimmten Ertrages, oder endlich
auf alle Physikate, oder sonst in irgend einer Weise lauten,
geeignet vormerkt, und selbe bei Erledigungen ex oflticio
würdigt, in so ferne nicht eine neuerliche Eingabe irgend eine
Abänderung der Wünsche zu erkennen gibt.
Die Königliche Kreisregierung wird Sorge tragen, daß
auch das ärztliche Personal über diesen Sinn und diese An-
deutung der Allerhöchsten Verordnung vom 2. April v. J.
gehörig belehrt werde, damit nicht durch einen, wenn auch zu-
rechenbaren Irrthum einzelne verdiente Aerzte um die Früchte
ihrer Verdienste und um die Erfüllung ihrer Wünsche gebracht
werden.
München, den 26. August 1833.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. IJ., also ergangen.