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stände aber, wenn sie nicht zugleich approbirte Aerzte sind, nur
zu den Sitzungen, die ihr Fach betreffen, zugezogen.
VI.
Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzuge dieser
Verfügung beauftragt.
München, den 10. Januar 1833.
Reg.-Bl. v. J. 1833. St. IV. S. 57.
S§. 94.
Ministerial-Entschließung vom 23. Januar 1833, die erztlichen
Ausschüsse betr.
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs.
Seine Majestät der König haben durch §. III. der
Verordnung vom 10. Januar d. J. die ärztlichen Ausschüsse
jedes Kreises unter andern auch zur Erörterung jener Gegen-
stände verpflichtet, welche das Staatsministerium des Innern
denselben im Allgemeinen, d. h. ein für alle Male zuweist. Im
Vollzuge dieser allerh. Anordnung wird hiemit Folgendes verfügt:
Dem ärztlichen Ausschusse sind im Allgemeinen, d. h. ein
für alle Mal zur Vorberathung und gutachtlichen Bearbeitung
zugewiesen:
1) Alle jene Fragen, wegen Einführung neuer oder Ab-
änderung schon bestehender Medizinal-Einrichtungen, welche das
Staatsministerium des Innern der Kreisregierung abfordert,
oder die Kreisregierung, als solche, nach Ansicht des ärztlichen
Ausschusses aus eigener Competenz anzuregen haben dürfte.
2) Die in Zukunft jährlich von allen Distriktspolizeibe-
hörden und Physikaten ohne Gutachten mit bloßer Beifügung
des erlassenen Bescheides vorzulegenden Visitationsprotokolle über
die Visitation sämmtlicher Apotheken, sowie die Visitationspro-
tokolle über die durch ein besonderes Rescript vom 22. d. M.
angeordnete ärztliche Untersuchung einzelner Physikatsbezirke,
sammt Entwurfe der zu erlassenden höhern Entschließungen.
3) Alles, was auf die Eintheilung und Veränderung der
ärztlichen, wundärztlichen und Hebammendistrikte, auf die Wasen-
meistereibezirke, und überhaupt auf den medizinischen Organism
des Kreises sich bezieht.
4) Die Fähigkeits= und Thätigkeits= (Qualifikations-)
Listen des gesammten ärztlichen und wundärztlichen Personals
im Kreise, nämlich der Gerichtsärzte, der praktischen Aerzte,
Landärzte, Chirurgen, Bader, Veterinärärzte, Hebammen u. s. w.,