Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

–— 
daß nicht ein Heerd des Contagiums in dem betreffenden Lokale 
zurückbleibe. Niemals dürfen Kindbettfieber-Kranke oder Solche, 
die der beginnenden Erkrankung verdächtig sind, aus einer Gebär- 
Anstalt in Privatwohnungen entlassen werden. Eine Ausnahme 
von der Regel, wonach Kindbettfieber= Kranke in einer Gebär- 
anstalt nicht belassen werden dürfen, kann der Vorstand nur 
in besonderen einzelnen Fällen auf eigene Verantwortung ein- 
treten lassen. 
S§. 14. 
In solchen Ausnahmsfällen muß die Kranke von anderen 
Wöchnerinnen getrennt, möglichst entfernt von den für Schwangere 
und Wöchnerinnen benützen Lokalen untergebracht, das Wart- 
personal für die Kranke von den übrigen Wärterinnen isolirt 
werden. Arzt und Wartpersonal dürfen nur erst nach sorg- 
fältigster Reinigung aus den Lokalen der Kranken in die übrigen 
Räumlichkeiten und zu den gesunden Pfleglingen übertreten. 
§. 15. 
Das Lokal, in welchem eine Erkrankung am Kindbettfieber 
eingetreten ist, muß schleunigst verlassen und darf wenigstens 
8—14 Tage, innerhalb derer es fleißig zu lüften und sorgfältig 
zu desinficiren ist, nicht mehr benützt werden. Betten und 
sonstige Geräthe, welche von der Erkrankten benützt wurden, 
müssen für längere Zeit außer Gebrauch gesetzt und ebenfalls 
desinficirt werden. 
§. 16. 
Bei der Verbringung der übrigen Wöchnerinnen aus einem 
solchen Lokale, sofort nachdem eine Erkrankung eingetreten ist, 
muß die sorgfältigste Untersuchung des Gesundheitszustandes er- 
folgen, damit keine irgend der Erkrankung verdächtige Wöchnerin 
mit den Gesunden in ein neues Lokal gebracht werde. Letzteres 
ist in solchen Fällen möglichst von dem Zimmer entfernt zu 
wählen, in welchem die Erkrankung erfolgte und erst nach ge- 
schehener sorgfältiger Reinigung zu beziehen. 
§. 17. 
Ist eine Anstalt geräumig genug und deren bauliche Ein- 
richtung so beschaffen, daß zwei seitliche Flügel abwechselnd zu 
Wohnzimmern benützbar sind: so soll im Falle auftretender 
Kindbettfieber in einem Flügel Derselbe wo möglich mit allen 
Gesunden sofort verlassen und der andere Flügl nach vorgängiger 
Desinfektion in Benützung genommen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.