Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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7) In den Städten scheinen jene Quartiere stärker von der 
Brechruhr ergriffen, welche keine Abtritte und nur Nachtkübel 
haben, und hierunter wieder jene Häuser am Meisten, welche 
im Hofe gemeinsame Dunggruben besitzen, welche wenig Abzug 
oder sogar ein Gefäll gegen die Häuser hin haben. 
8) Die Excremente der Brechruhrkranken geben im Zu- 
stande der Zersetzung und Fäulniß fruchtbare Herde zur Weiter- 
verbreitung der Krankheit in den Familien. 
Aus diesen durch die bisherigen Erfahrungen und Beobacht- 
ungen erhobenen Sätzen ergeben sich für die Aerzte wie für 
die Staatsverwaltung mehrfache Anlässe zur Ergreifung von 
Maßnahmen. 
In ersterer Bezlehung stellt sich vor Allem als nothwen- 
dig dar, daß die Aerzte auf Erhaltung der größten Reinlichkeit 
in den Kranken-Lokalen und auf Unterbringung der Kranken in 
gesund = gelegenen Lokalitäten möglichst Bedacht nehmen, dann 
daß sie der Zerstörung des schädlichen Einflusses der Ent- 
leerungen von Brechruhrkranken und die rasche Beseitigung 
und Reinigung der beschmutzten Wäsche solcher Kranken nicht 
aus dem Auge lassen. Eisenvitriol zu 1 Theile in 10 Theilen 
Wassers aufgelöst wird als das zweckmäßigste Mittel zur Zer- 
störung der Schädlichkeit der Entleerungen bezeichnet. Ein 
Volumen solcher Lösung zu vier Volumen Entleerungen wird 
den Zweck erfüllen. Die Wäsche von Brechruhrkranken soll 
stets sofort, natürlich außer dem Krankenzimmer und im 
unbewohnten Raume, insbesondere auch außer den Küchen, 
eingewässert, unter einen Eimer Wasser von 120 Pfunden ein 
Pfund Chlor-Kalk gelöst und die Wäsche hierauf längstens 
binnen 24 Stunden gereiniget werden. Kein Arzt soll es 
unterlassen, auf die Nothwendigkeit dieser Maßregeln aufmerk- 
sam zu machen und Jeder möglichst dahin wirken, daß sie ge- 
nau vollzogen werden. 
Gleichwichtig wie diese zunächst dem Wirken der Aerzte an- 
heimfallenden Anordnungen zur Verhütung der Entstehung von 
Infectionsherden ist die Aufgabe, welche nach den bisherigen 
Erfahrungen die Staatsverwaltung in ihren manigfachen Ge- 
schäfts -Abtheilungen erhält. Vor Allem kommt hier die Er- 
weckung und Erhaltung eines größeren Reinlichkeits-Sinnes in 
Betracht, als sich Solcher so häufig kundgibt. Die Wohnungen 
der Armen sind es nicht allein, In denen in wieser Beziehung
	        
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