Volltext : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

352

9.  September  l.  Is.  vorgezeichneten  Formulare  Lit.  C.  und
den  Zeitraum  vom  Ausbruche  der  Krankheit  bis  zum  30.  September
  umfassend  in  den  Einlauf  des  unterzeichneten  Staatsministeriums
  gelangt  sein.

2)  An  diesen  ersten  Ausweis  anreihend  ist  der  zweite  nach
demselben  Formulare  und  vom  1.  bis  zum  10.  Oktober  incl.
reichend  bis  zum  13.  desselben  Monats  unfehlbar  vorzulegen.

3)  Die  weiteren  Ausweise  haben,  gleichmäßig  einen  Zeitraum
  von  10.  Tagen  umfassend,  sohin  vom  11.  bis  20.  incl.,
dann  vom  21.  bis  31.  Oktober,  je  drei  Tage  nach  Ablauf  des
gedachten  Zeitraumes  fortlaufend  zu  erfolgen.

Den  k.  Regierungen  kann  nicht  entgehen,  daß  diese  Ausweise,
  zur  Vorlage  an  Seine  Majestät  den  König  bestimmt,
mit  aller  Genauigkeit  geführt  und  pünktlich  bis  zu  den  vorbemerkten
  Terminen  in  Vorlage  gebracht  werden  müssen  und  daß
es,  zumal  bisher  die  berichtlich  für  einzelne  Zeitabschnitte  angeführten
  Zahlen  der  Erkrankungen  und  Todesfälle  mit  den
in  den  eingekommenen  Tages-Rapporten  und  Spezial-Anzeigen
angegebenen  Summen  vielfach  nicht  übereinstimmend  gefunden,
wurden,  dringend  nothwendig  ist,  die  Tages-Rapporte  selbst
wieder  zur  Hand  zu  nehmen  und  hiernach  den  wirklichen  Bestand
genau  festzustellen.

München,  26.  September  1854.

Auf  Seiner  Königl.  Majestät  allerhöchsten  Befehl.

S.  149.

Ministerial-Entschließung  vom  29.  September  1854,  die  epidemische
Brechruhr,  hier  die  Beseitigung  von  Infektions-Herden  betr.
Staatsministerium  des  Innern.

Den  sämmtlichen  kgl.  Regierungen  kann  nicht  entgangen
sein,  wie  das  unterzeichnete  Staatsministerium  bei  allen  Anordnungen,
  welche  wegen  der  Brechruhr  getroffen  worden  sind,
neben  der  Fernhaltung  der  Krankheit  da  wo  sie  noch  nicht  ausgebrochen,
  dann  neben  ihrer  raschen  Unterdrückung  da  wo  sie
bereits  aufgetreten  und  neben  möglichster  Hilfe-Leistung  für
arme  Kranke  immer  auch  die  genaueste  Beachtung  aller  Umstände
  zu  erreichen  suchte,  unter  denen  die  Krankheit  an  einem
Orte  zum  Ausbruche  kam  und  verlaufen  ist.

Das  Ergebniß  dieser  Bestrebungen,  wie  sie  seit  dem  Auf-