—–4—
Nr. 17,912. 6. 171.
Ministerial-Entschließung vom 18. November 1829, die Verpflegungs=
kosten der mit Hautkrankheit behafteten Handwerksgesellen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auf den Bericht vom 27. Oktober d. J., die Verpflegungs-
kosten der mit der Hautkrankheit behafteten Handwerksgesellen,
besonders in dem Spitale zu Lindau betreffend, wird der
Königl. Regierung des Oberdonaukreises, Kammer des Innern,
erwiedert, daß dieselbe, in so weit von den Verpflegskosten der
mit der Krätze behafteten Handwerksgesellen die Rede ist, auf
die Entschließung vom 24. Oktober 1828 hingewiesen werde,
bei deren klarem Inhalte die Vorstellung des Magistrats zu
Lindau sofort zu bescheiden gewesen wäre, daß dagegen, was die
Einschaffung sonstiger auswärtiger Kranken in das Spital zu
Lindau betrifft, der Königl. Regierung überlassen bleibe, das
Geeignete nach den bestehenden Verordnungen competenzmäßig
zu verfügen.
München, den 18. November 1829.
Staatsministerium des Innern.
An die Königl. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., also ergangen.
Nr. 1932. S. 172.
Ministerial-Entschließung vom 23. Februar 1830, die Krätzigen im
hiesigen Spital betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Dem Oberwundarzt und Professor Dr. Wilhelm ist auf
seine Eingabe vom 17. Januar d. J. und 12. Dezember v. J.
zu eröffnen:
Der Antrag, für diejenigen Krätzigen, welche ohne Hemden,
Unterbeinkleider und Strümpfe ins Krankenhaus kommen, diese
Kleidungsstücke bei ihrem Austritt auf Kosten des Spitals an-
zuschaffen, kann wegen schon erprobter Gefahr des häufigen
Mißbrauchs nicht genehmigt werden.
Doch sind bei diesen Kranken die Kleidungsstücke, welche
die kranke Haut unmittelbar berührten, falls sie das Waschen
ertragen, vor Entlassung der Kranken zu waschen.
Der Vorschlag zur Errichtung von Quarantänsälen für
Krätzige ist auszuführen, sobald die verminderte Zahl der
Kranken einige Säle disponibel macht.