Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Lymphe, wenn sich der Tropfen an die untere Mündung des 
Canals anlegen würde, zum Theile zerstäuben. Dieses raschen 
Luftaustrittes wegen ist es nicht zu rathen, die Lymphe bei 
senkrecht nach unten gehender Richtung des Haarröhrchens aus 
selbem zu blasen, man mag es frei halten, oder auf die Impf- 
nadel oder eine Glasplatte aufsetzen. 
17) Den Tropfen der Lymphe, der sich an die äußere 
untere Wand der Glasröhre angelegt hat, faßt man nun ent- 
weder mit der Impfnadel auf, oder streicht ihn auf eine 
Glasplatte. 
18) Jedenfalls kann man mit der Lymphe eines solchen 
Glasröhrchens 6—8 Kinder impfen. 
München, den 19. August 1833. 
Nr. 30,646. S. 212. 
Ministerial-Entschließung vom 14. November 1833, die Impfglas- 
röhrchen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königlichen Regierung des Isarkreises, Kammer des 
Innern, wird auf den Bericht vom 2. v. M., die Impfglas- 
Röhrchen betr., Folgendes erwiedert: 
Die eingesendeten, anliegend zurückfolgenden Impfglas= 
Röhrchen, deren sich der Central-Impfarzt Dr. Giel zur Auf- 
fassung und Aufbewahrung der flüßigen Kuhpockenlymphe bis- 
her bediente, entsprechen keineswegs der diesfalls erlassenen 
Instruktion. 
Die Nachtheile, welche aus dem Gebrauche von solchen 
bauchigten Impfglas-Röhrchen entstehen, sind in der Anlage 
näher bezeichnet. 
Damit nun künftig der Erfolg der flüßig zu versendenden 
Kuhpockenlymphe mehr gesichert und ihre Aufbewahrung im 
Sinne der diesfalls erlassenen Instruktion geschehe, hat die 
Königliche Kreisregierung den Central-Impfarzt Dr. Giel 
hienach gehörig zu belehren und anzuweisen, daß er sich künftig 
nur solcher Impfglas-Röhrchen zu bedienen habe, wie sie die 
Instruktion vorschreibe, zu welchem Ende der Königlichen Kreis- 
regierung anliegend Muster solcher Röhrchen, wie sie vorge- 
schrieben sind, mitgetheilt werden.
	        
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