Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

— — 
Allgemeine Weisung. 
Zur Belehrung über die eigentlichen Kenntnisse der Wuthkrankheit 
oder Wasserscheue, und das in solchen Fällen sachdienliche Verhalten. 
§. 1. Mit dem Namen Hundswuth — Wasserscheue — 
bezeichnet man gewöhnlich jene schreckliche Krankheit, welche ur- 
sprünglich nur die Hunde einer jeden Race, eines jeden Ge- 
schlechtes, eines jeden Alters, dann ohne Unterschied alle zum 
Hundsgeschlecht gehörigen Thiere, als Füchse, Wölfe rc. befällt, 
und durch eine Art Einimpfung, nämlich durch den Biß schon 
wüthender Thiere, oder auch nur durch bloßes Belecken, und 
Begeifern derselben mit ihrem Speichel auf wunde Stellen der 
Haut, auch auf andere Thiere außer dem Hundegeschlecht, und 
sogar selbst auf den Menschen fortgepflanzt wird. 
§. 2. Diese Gattung Hundswuhh erscheint nicht plötzlich, 
sondern sie bildet sich allmählig aus. 
Dieß veranlaßte die Aerzte, die Krankheit in drei verschie- 
dene Grade zu theilen, und nach diesen drei Graden auch die 
Merkmale oder Kennzeichen, welche der Wuth vorangehen, oder 
sie begleiten, besonders auszuscheiden, wie folgt: 
A. Erster Grad der Wuth, oder Kennzeichen, welche 
der Wuthkrankheit vorangehen. 
Ein Hund wird wegen eintretender Wuth verdächtig, wenn 
er von seiner gewöhnlichen Freundlichkeit oder Gefälligkeit etwas 
verliert, trauert, die Einsamkeit sucht, das Essen verschmäht, 
oder nur jedesmal beriecht, und stehen läßt; wenn er lange 
nicht säuft, auf den Ruf seines Herrn zwar noch gehorcht, ihn 
noch erkennt, mit dem Schwanze gegen ihn wedelt, sich von ihm 
noch an den Ohren und Schweife anrühren, streicheln, oder 
auf den Arm nehmen läßt, noch zur Jagd und zum Viehtreiben 
bewogen werden kann, aber alles träge, mürrisch oder gezwungen 
thut; wenn er gereizt wird, um sich beißt; wenn er überhaupt 
stiller wird, und ohne zu schlafen, sich an dunkle Orte gleichsam 
lichtscheu verkriecht, und denjenigen, der ihn von da hervorlocken 
will, wenn er auch sein vormaliger Gönner wäre, angrünzt, 
ohne jedoch zu bellen; wenn seine Augen trübe werden oder 
fließen, wenn er Ohren und Schweif hängen läßt, und endlich 
sich sprungweise auf alles hinwirft, was ihm aufstößt, oder an- 
geboten wird.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.