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zug der eingangserwähnten allerhöchsten Verfügungen anzuzeigen,
und in Beziehung auf die nach Maßgabe des allerhöchsten Or-
ganisations-Reskriptes vom 29. Mai l. Is. Nr. 2 erforderliche
Aufstellung eines zweiten Lehrers aber, nach reiflicher Erwägung
aller einschtägigen Verhältnisse seiner Zeit wohlbemessenen gut-
achtlichen Antrag zu stellen.
Die Beilagen des bezüglich der eingeleiteten General-Unter-
suchung vom 23. Mai l. Is. an das unterfertigte k. Ministerium
erstatteten Berichtes folgen, nach genommener Einsicht hieneben
mit dem Auftrage zurück, über die weiteren Ergebnisse von Zeit
zu Zeit zu berichten.
München, den 30. Juni 1843.
Ministerium des Innern.
An die Kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J., ergangen.
Mitgetheilt den Präsidien der kgl. Regierungen, Kammern des Innern,
mit Ausnahme desjenigen der Regierung von Unterfranken.
Nr. 13,470. S. 142.
Ministerial-Entschließung vom 6. Mai 1845, die Beschäftigungsweise
in Blinden-Instituten betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König haben von den Ergebnissen
der über die Beschäftigungsweise in. Blinden-Instituten stattge-
fundenen Erhebungen Allerhöchst Kenntniß zu nehmen, und hie-
bei in Ansehung der k. Blinden-Anstalt dahier allergnädigst zu
beschließen geruht:
a) daß die daselbst mit befriedigendem Erfolge eingeführten
Beschäftigungsarten auch fernerhin fortbetrieben werden sollen,
daß jedoch der Versuch hiemit zu verbinden sei, die in der An-
stalt bereits bestehenden Flechtarbeiten, nach dem Beispiele der
meisten auswärtigen Blindenanstalten, zu vervielfältigen und zu
verfeinern, und
b) daß neben dlesen Beschäftigungsarten auch noch für die
männlichen Zöglinge die Seilerei, und für die weiblichen Zög-
linge das versuchsweise bereits begonnene Spinnen eingeführt,
daß dagegen
Jc) von der Uebertragung der in der Blindenanstalt zu St.
Georges Fields, in London, sowie in den übrigen Blinden-
Anstalten des Auslandes, außerdem zur Zeit bestehenden Be-
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