Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

—355— 
zug der eingangserwähnten allerhöchsten Verfügungen anzuzeigen, 
und in Beziehung auf die nach Maßgabe des allerhöchsten Or- 
ganisations-Reskriptes vom 29. Mai l. Is. Nr. 2 erforderliche 
Aufstellung eines zweiten Lehrers aber, nach reiflicher Erwägung 
aller einschtägigen Verhältnisse seiner Zeit wohlbemessenen gut- 
achtlichen Antrag zu stellen. 
Die Beilagen des bezüglich der eingeleiteten General-Unter- 
suchung vom 23. Mai l. Is. an das unterfertigte k. Ministerium 
erstatteten Berichtes folgen, nach genommener Einsicht hieneben 
mit dem Auftrage zurück, über die weiteren Ergebnisse von Zeit 
zu Zeit zu berichten. 
München, den 30. Juni 1843. 
Ministerium des Innern. 
An die Kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J., ergangen. 
Mitgetheilt den Präsidien der kgl. Regierungen, Kammern des Innern, 
mit Ausnahme desjenigen der Regierung von Unterfranken. 
Nr. 13,470. S. 142. 
Ministerial-Entschließung vom 6. Mai 1845, die Beschäftigungsweise 
in Blinden-Instituten betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät der König haben von den Ergebnissen 
der über die Beschäftigungsweise in. Blinden-Instituten stattge- 
fundenen Erhebungen Allerhöchst Kenntniß zu nehmen, und hie- 
bei in Ansehung der k. Blinden-Anstalt dahier allergnädigst zu 
beschließen geruht: 
a) daß die daselbst mit befriedigendem Erfolge eingeführten 
Beschäftigungsarten auch fernerhin fortbetrieben werden sollen, 
daß jedoch der Versuch hiemit zu verbinden sei, die in der An- 
stalt bereits bestehenden Flechtarbeiten, nach dem Beispiele der 
meisten auswärtigen Blindenanstalten, zu vervielfältigen und zu 
verfeinern, und 
b) daß neben dlesen Beschäftigungsarten auch noch für die 
männlichen Zöglinge die Seilerei, und für die weiblichen Zög- 
linge das versuchsweise bereits begonnene Spinnen eingeführt, 
daß dagegen 
Jc) von der Uebertragung der in der Blindenanstalt zu St. 
Georges Fields, in London, sowie in den übrigen Blinden- 
Anstalten des Auslandes, außerdem zur Zeit bestehenden Be- 
237
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.