Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Der Inhaber gegenwärtiger Urkunde hat mit der, seiner 
Führung anvertrauten Heerde, täglich wenigstens 3 bis 4 Stun- 
den Wegs in möglich geradester Richtung zurückzulegen und zu 
dem Ende überall, wo er übernachtet, solches hierunter durch 
den Ortsvorstand bezeugen zu lassen, nach seiner Ankunft am 
Orte der Bestimmung aber die Urkunde dem dortigen Orts- 
vorstande zu übergeben. 
Auf der Fahrt von der Winterung auf die Sommerweide 
und umgekehrt, ist den Schäfern die Beweidung der auf dem 
Wege gelegenen Ortsmarkungen herkömmlicher Maaßen gestattet. 
Sollten jedoch zwei oder mehrere solcher Wanderheerden 
auf einer Markung zusammentreffen, so ist die zuletzt ankom- 
mende sogleich weiter zu fahren verbunden. 
Den Pförch ist der Schäfer auf Verlangen in derjenigen 
Markung, wo er zuletzt geweidet, jedenfalls aber unentgeltlich 
aufzuschagen verpflichtet. Wenn eine Schafheerde während der 
geschlossenen Zeit aus irgend einer Ursache von einem Orte zum 
andern zieht, so ist ihr das Weiden und Pförchen nur mit be- 
sonderer Erlaubniß des Weideinhabers gestatt. 
N. N. den ten. 18 
Seite 2 und 3 (leer). 
ad Nr. 7865. S. 31. 
Kennzeichen der Schafräude. 
Es gibt zweierlei Arten der Schafräude, nämlich die 
trockene und die nasse. 
I. Die trockene Räude, welche auch Stallräude 
genannt wird, verräth sich (wie zum Theil auch die nasse), schon 
in der Ferne durch das Betragen der damit behafteten Schafe. 
Sie kratzen sich nämlich mit den Füßen, reiben sich an 
harten Gegenständen, fahren hastig mit dem Maule nach einem 
Körpertheil und benagen sich, oder lassen sich auch gerne von 
andern benagen; die Wolle geht hin und wieder büschelweise 
aus, und bei manchen findet man eine oder mehrere bereits 
kahle Hautstellen Dieß alles geschieht vornämlich am Hals, 
auf den Schultern, am Rücken und am Schweif. 
Bei näherer Untersuchung findet man die Haut mißfarbig, 
blaß, theils mit weißlichen Schuppen bedeckt, theils verdickt,
	        
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