Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr.  13,595.  #§#.  32.
Ministerial-Entschließung  vom  14.  Mai  1835,  die  Ausbreitung  der
Räudekrankheit  unter  den  Schafen  betr.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Hierneben  folgt  ein  Abdruck  von  der  unterm  7.  Mai  d.  J.
von  dem  Königlichen  Staatsministerium  der  Finanzen  an  die
Königliche  General-Zolladministration  im  bemerkten  Betreffe
erlassenen  Entschließung  zu  Wissenschaft.

München,  den  14.  Mai  1835.

Staatsministerium  des  Innern.
An  sämmtliche  Königl.  Kreisregierungen,  K.  d.  I.,  also  ergangen.

Abdruch  der  allegirten  Entschließung.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  Königliche  General-Zolladministration  empfängt  anliegend
  ein  Exemplar  des  von  dem  Königl.  Staatsministerium
des  Innern  unterm  27.  vorigen  Mts.  an  sämmtliche  Kreisregierungen
  erlassenen  Ausschreibens,  sammt  Beilagen,  die
Ausbreitung  der  Räudekrankheit  unter  den  Schafen  betreffend,
gegen  Remission  unter  dem  Auftrage,  die  Grenzzoll-Behörden,  so
wie  die  Anmeldestellen  und  Chausseegeld  -Erhebungsstationen,
unter  Berufung  auf  die  durch  die  Intelligenzblätter  erfolgende
Bekanntmachung  anzuweisen,  den  allenfallsigen  Requisitionen
der  betreffenden  Polizeibehörden,  in  Beziehung  auf  den  Ein-,
Aus=  und  Durchtrieb  der  Schafe  jedesmal  unverweigerlich  zu
entsprechen.

München,  den  7.  Mai  1835.

Staatsministerium  des  Innern.
An  die  Königliche  General-Zolladministration  also  ergangen.

Nr.  3089.  #.  33.
Ministerial-Entschließung  vom  3.  März  1836,  das  Regulativ  über
die  bei  Untersuchung  der  Schafe  zu  erhebenden  Gebühren  betr.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  Königliche  Kreisregierung,  Kammer  des  Innern,  empfängt
  nachträglich  der  wegen  der  Ausbreitung  der  Räudekrankheit
  unter  den  Schafen  erlassenen  Ministerial-Entschließung