Vorwort.
Bei der Abfassung des vorliegenden Werkes hatte ich
einen doppelten Zweck im Auge: einmal hatte ich die Absicht,
unsere direkte Staatsbesteuerung in ihrer geschichtlichen Entwicklung
und ihrem gegenwärtigen Bestande darzulegen, sodann
diese kritisch zu beleuchten — soweit es sich um besonders
wichtige Fragen der Steuerpolitik mit Rücksicht auf
die Bedürfnisse eines einzelnen Landes handelt. Beide Aufgaben
sind untrennbar verbunden; die erstere ist die notwendige
sachliche Unterlage der zweiten: eine theoretische Darstellung
der Grundsätze, nach denen die rationelle Steuerpolitik
zu leiten ist, wäre weri.os, wenn man nicht die Richtigkeit
des Gefundenen an konkreten Erscheinungen fort und
fort erprobte. Solche Probe zu ziehen ist im folgenden versucht.
Daß namentlich die Einkommensteuer zum Untersuchungsgebiet
gewählt wurde, ist leicht begreiflich, wenn man sich
vor Augen hält, daß einmal diese Steuer die Hauptsteuer und
gleichsam das Rückgrat des sächsischen Staatshaushalts bildet
und sodann wir es mit einer Steuer zu tun haben, bei der wir
infolge ihres mehr denn 25 jährigen Bestehens reiche Erfahrung
gesammelt haben.
Ich habe nach Möglichkeit die vorhandene Literatur,
namentlich die Königlichen Dekrete und.die Deputationsberichte
beider Kammern benutzt; vor allem habe ich mich in meinen
geschichtlichen Ausführungen mannigfach auf das hervorragende
Werk von H. von Nostiz: „Grundzüge der Staatssteuern
im Königreich Sachsen“ (Jena 1903) gestützt.
Es sollte mich freuen, wenn die vorliegende Veröffentlichung
einige Beachtung fände; sollte sie vielleicht Anregung