Full text : Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

Vorwort.

Bei  der  Abfassung  des  vorliegenden  Werkes  hatte  ich
einen  doppelten  Zweck  im  Auge:  einmal  hatte  ich  die  Absicht,
unsere  direkte  Staatsbesteuerung  in  ihrer  geschichtlichen  Entwicklung
  und  ihrem  gegenwärtigen  Bestande  darzulegen,  sodann
  diese  kritisch  zu  beleuchten  —  soweit  es  sich  um  besonders
  wichtige  Fragen  der  Steuerpolitik  mit  Rücksicht  auf
die  Bedürfnisse  eines  einzelnen  Landes  handelt.  Beide  Aufgaben
  sind  untrennbar  verbunden;  die  erstere  ist  die  notwendige
  sachliche  Unterlage  der  zweiten:  eine  theoretische  Darstellung
  der  Grundsätze,  nach  denen  die  rationelle  Steuerpolitik
  zu  leiten  ist,  wäre  weri.os,  wenn  man  nicht  die  Richtigkeit
  des  Gefundenen  an  konkreten  Erscheinungen  fort  und
fort  erprobte.  Solche  Probe  zu  ziehen  ist  im  folgenden  versucht.

Daß  namentlich  die  Einkommensteuer  zum  Untersuchungsgebiet
  gewählt  wurde,  ist  leicht  begreiflich,  wenn  man  sich
vor  Augen  hält,  daß  einmal  diese  Steuer  die  Hauptsteuer  und
gleichsam  das  Rückgrat  des  sächsischen  Staatshaushalts  bildet
und  sodann  wir  es  mit  einer  Steuer  zu  tun  haben,  bei  der  wir
infolge  ihres  mehr  denn  25  jährigen  Bestehens  reiche  Erfahrung
gesammelt  haben.

Ich  habe  nach  Möglichkeit  die  vorhandene  Literatur,
namentlich  die  Königlichen  Dekrete  und.die  Deputationsberichte
beider  Kammern  benutzt;  vor  allem  habe  ich  mich  in  meinen
geschichtlichen  Ausführungen  mannigfach  auf  das  hervorragende
  Werk  von  H.  von  Nostiz:  „Grundzüge  der  Staatssteuern
  im  Königreich  Sachsen“  (Jena  1903)  gestützt.

Es  sollte  mich  freuen,  wenn  die  vorliegende  Veröffentlichung
  einige  Beachtung  fände;  sollte  sie  vielleicht  Anregung