Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr.  3632  /6.

Urkunde  über  eine  Zustiftung  zu  der  Prinzregent  Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung  in  Fall.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
Luitpold,

von  Gottes  Gnaden  Koniglicher  Prinz  pon  Gayern,
Regent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zur  Erinnerung  daran,  daß  es  Uns  auch  in  Unserem
90.  Lebensjahre  beschieden  war,  die  Uns  seit  Jahrzehnten  so  lieb  gewordenen  Jagbbezirke
des  Bayerischen  Hochlandes  zu  besuchen,  die  mit  Urkunde  vom  20.  August  1905  zu  Gunsten
der  Forstamtsbezirke  Fall,  Krünn  und  Garmisch  errichtete  „Prinzregent  Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“
  in  Fall  durch  eine  Zustiftung  von  5000  —  auf  20000  M
zu  erhöhen.

Gleichzeitig  erlassen  Wir  für  die  genannte  Stiftung  an  Stelle  der  in  der  vorerwähnten
  Urkunde  enthaltenen  Bestimmungen  nachstehende  Anordnungen:

§  1.
Die  Stiftung  führt  den  Namen  „Prinzregent  Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“  und
hat  ihren  Sitz  in  Fall.
§  2.
Die  Verwaltung  des  Stiftungsvermögens  steht  dem  K.  Forstamte  Fall  zu.

§  3.

Die  Verleihung  des  Stiftungsgenusses  obliegt  für  jeden  einzelnen  Forstamtsbezirk  dem
Forstamtsvorstand  oder  dessen  Stellvertreter.

Vor  Verleihung  des  Stiftungsgenusses  sind  die  beteiligten  Gemeindeverwaltungen  gutachtlich
  einzuvernehmen.

8  4.

Die  Erträgnisse  des  Stiftungsvermögens  sind  in  folgender  Weise  zu  verwenden:

I.  Alljährlich  am  12.  März  —  Unserem  Geburtstage  —  sollen  an  Kinder,  deren
Eltern  bei  den  Allerhöchsten  Jagden  eder  als  staatliche  Waldarbeiter  in  den  genannten