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Nr. 3632 /6.
Urkunde über eine Zustiftung zu der Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung in Fall.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Luitpold,
von Gottes Gnaden Koniglicher Prinz pon Gayern,
Regent.
Wir finden Uns bewogen, zur Erinnerung daran, daß es Uns auch in Unserem
90. Lebensjahre beschieden war, die Uns seit Jahrzehnten so lieb gewordenen Jagbbezirke
des Bayerischen Hochlandes zu besuchen, die mit Urkunde vom 20. August 1905 zu Gunsten
der Forstamtsbezirke Fall, Krünn und Garmisch errichtete „Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“
in Fall durch eine Zustiftung von 5000 — auf 20000 M
zu erhöhen.
Gleichzeitig erlassen Wir für die genannte Stiftung an Stelle der in der vorerwähnten
Urkunde enthaltenen Bestimmungen nachstehende Anordnungen:
§ 1.
Die Stiftung führt den Namen „Prinzregent Luitpold-Wohltätigkeits-Stiftung“ und
hat ihren Sitz in Fall.
§ 2.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens steht dem K. Forstamte Fall zu.
§ 3.
Die Verleihung des Stiftungsgenusses obliegt für jeden einzelnen Forstamtsbezirk dem
Forstamtsvorstand oder dessen Stellvertreter.
Vor Verleihung des Stiftungsgenusses sind die beteiligten Gemeindeverwaltungen gutachtlich
einzuvernehmen.
8 4.
Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens sind in folgender Weise zu verwenden:
I. Alljährlich am 12. März — Unserem Geburtstage — sollen an Kinder, deren
Eltern bei den Allerhöchsten Jagden eder als staatliche Waldarbeiter in den genannten