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cerpten dieses Kalendarium vorkommen, sind uns hinlängliche
Beweise, daß es unächt, und unmdglich zu derjenigen
Zeit, in welcher die Begebenheiten, die es berichtet, vorgefallen
sind, geschrieben seyn könne. Zu dem finden sich auch
selbst in diesen eben angeführten Nachrichten des Kalendarium
Febler und Widersprüche: Z. B. Gratian's Buch wird
Concordia discordantium Canonum genannt, welchen Titel
es doch zu der Zeit des Gratiaws, und folglich auch zur
Zeit da dieses Kalendarium geschrieben seyn soll, nicht gehabt
hat, wie ich bereits oben bemerkt habe.
Ferner vom Gratian selbst wird gesagt, daß er schon
lange vor der Bekanntmachung seines Dekrets, Prof. des
kanon. Rechts gewesen sey, da doch nach dem Zeug niß aller
Alten, erst nach der Bekanntmachung des Gratianischen Dekreis
eine besondere Fakultät — des kanonischen Rechts zu
Bologna errichter worden ist *).
Auch widerspricht sich das Kalendarium, wenn os nach
der vorgegebenen Bestätigung Eugens Ill. sagt, daß jetzt erst
zwei Lehrer des kanon. Rechts bestellt worden seyen, von
welchen Gratian einer wäre, da doch kaum einige Zeilen
vorher, Gratian schon a pluribus annis saer. Cononum
in hoc Lycaco Publicus Professor genannt wird.
Der oben angeführte M. Raynerius Bellapecora ist
bei keinem alten Schriftsteller bekannt. Pancirolus weis
auch nichts von ihm, und in den Archiven zu Bologna soll
sein Name niemals vorkommen 28).
Zum Jahr 1153 im Monat März, merkt das Kalendarium
folgendes an d): „bac die (Mart. 7.) de oa.
*) Fauorini 1. c. P. I. p. 247 — 231½.
*x) Idem I. c. p. 282. 265.
*“% Sigonius I. c.