Metadaten : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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83.  Der  Unterricht  wird  in  sechs  aufsteigenden,  mit  VI,  V,  IV,  III,  II,  I  zu  be=  Zeitdauer  des
zeichnenden  Klassen  ertheilt  und  zwar  in  Jahreskursen,  die  von  Ostern  zu  Ostern  gehen.  Unterrichts.

Der  vollständige  Unterrichtskursus  umfaßt  daher  einen  Zeitraum  von  sechs  Jahren,
von  denen  drei  auf  die  Unterklassen  VI,  V,  IV  und  drei  auf  die  Oberklassen  III,  II,  I  zu
rechnen  sind.

Besonders  begabte  und  fleißige  Schüler  mögen,  jedoch  nur  ausnahmsweise,  die  eine
oder  andere  Klasse  schneller  durchlaufen,  während  weniger  begabte  und  unfleißige  Schüler,
da  nöthig,  den  Kursus  einer  und  derselben  Klasse  zweimal  durchzumachen  verbunden  sind.

In  den  Klassen  II  und  J  hat  jeder  Schüler,  der  sich  der  Reifeprüfung  unterziehen
will,  je  ein  volles  Jahr  zu  verbleiben  und  kann  nur  mit  Dispensation  des  Ministeriums
vor  Ablauf  dieser  Zeit  zur  genannten  Prüfung  zugelassen  werden.

&  4.  Sämmtliche  sechs  Klassen  empfangen  getrennten  Unterricht.  Tuennung  der
Combinationen  zweier  Klassen  sind,  von  Nothfällen  abgesehen,  in  wissenschaftlichen  assen.
Fächern  unzulässig.  Wegen  Combination  in  anderen  Fächern  vergl.  §§  34,  37,  39.

##5.  Die  Zahl  der  Unterrichtsstunden  in  den  einzelnen  Klassen  wird  durch  §  40  Sahl  und
Z  Vertheilung  der
bestimmt.  Unterrichts-Die
  Lehrstunden  sind  symmetrisch  und  so  zu  vertheilen,  daß  Montag,  Dienstag,  stunden.
Donnerstag  und  Freitag  am  Vor=  und  Nachmittage,  Mittwoch  und  Sonnabend  nur  am
Vormittage  unterrichtet  wird.  Außerdem  sind  die  schwierigeren  und  wichtigeren  Lectionen
auf  die  Morgenstunden,  die  Religionsstunden,  soweit  möglich,  auf  die  erste  oder  zweite
Morgenstunde  zu  verlegen.
Die  Schulstunden  sind  pünktlich  10  Minuten,  nach  der  größeren  Pause  am  Vormittage
  15  Minuten  nach  dem  Glockenschlage  zu  beginnen  und  mit  dem  Glockenschlage
zu  schließen.  Die  erste  Unterrichtsstunde  am  Morgen  jeden  Tags  beginnt  in  allen  Klassen
mit  Gebet.

Das  Nähere  über  die  Vertheilung  des  Unterrichtsstoffs  auf  die  einzelnen  Klassen
und  die  Lehrziele  enthält  der  nachstehende

Lehrplan.

6.  Der  Religionsunterricht  ist,  damit  die  besonders  bei  diesem  Unterrichte  nöthige  Neligtone-Einheit
  erzielt  wird,  an  einer  und  derselben  Schule  von  möglichst  wenigen  Lehrern  zu  bemerkung.
ertheilen  und  hierbei  auf  deren  Uebereinstimmung  in  den  Grundsätzen  und  im  Lehrgange
zu  achten.

In  den  Oberklassen  soll  dieser  Unterricht  in  der  Regel  nur  von  Lehrern  ertheilt
werden,  die  Theologie  studirt  und  wenigstens  das  erste  theologische  Examen  vor  der
Prüfungscommission  in  Leipzig  bestanden  haben.

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