Bie Gesterreichisch-Angerische Monarchie. (Oktober 11.—Ende.) 247
führen müßten, und indem weiters der ergebenst gefertigte Landesausschuß
in der besprochenen Verordnung des k. k. Justizministeriums einen Eingriff
in die Kompetenz der bandesgesetgebung erblickt — erachtet es der Landesausschuß
unter Vorbehalt, über diesen bedauerlichen Zwischenfall dem hohen
Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten, als seine Pflicht, schon
derzeit gegen diesen die Rechtssicherheit und wirtschaftliche Wohlfahrt im
Lande gefährdenden Eingriff in die Rechte der Landesgesetzgebung Verwahrung
einzulegen.“" Zum Schluß wird die begründete Erwartung ausgesprochen,
daß der Justizminister die Rücknahme des Erlasses verfügen werde.
Am nächsten Tage richten beim Wiederzusammentritte
des Reichsrats die deutsch-steirischen Abg. Sturm, Magg, Moro
u. Gen. in derselben Sache eine Interpellation an die Regierung,
in welcher sie auf die mangelhafte Form der Publizierüng hinweisen
und nach der Veranlassung und Rechtfertigung des Erlasses fragen.
11. Oktober. (Kärnten.) Fürstbischof Kahn versendet
einen Erlaß an den Klerus seiner Diözese, worin er, veranlaßt
durch einen Fall unvorfichtiger Aeußerung eines slowenischen Priesters
in nationaler Hinsicht, den Klerus ermahnt, nationale Umtriebe
zu meiden.
11. Oktober. (Ungarn.) Der einzige rumänische Abgeordnete,
General Trajan Doda, richtet ein Schreiben an den
Präsidenten des Hauses, in dem er erklärt, an den Verhandlungen
nicht teilnehmen zu wollen, da das Volk der Rumänen — fast
3 Millionen in Ungarn stark — keine genügende Vertretuung im
Reichsrate habe und er allein nicht im stande sei, die schwer bedrohten
oder geschädigten Interessen seines Volkes genügend wahrzunehmen.
11.—Ende Oktober. (Die Tschechen und der Unterrichtsminister.)
Der Alttschechenführer Rieger interpelliert im Abg.=Hse.
die Regierung wegen der Mittelschulaufhebungen Gautschs.
Er erklärt die Entschließung des Ministers für „eine unfreundliche,
auf die Zurückdrängung kultureller Bestrebungen des Tschechenvolkes gerichtete
Maßregel“ und frägt an: wie die Regierung dieselbe im Hinblick auf
die bestehenden Vertragsrechte rechtfertigen könne, ob sie geneigt sei, den fubventionierten
Kommunalmittelschulen diese Staatssubventionen zu belassen,
und ob die tschechische Bevölkerung erwarten könne, daß aus Staatsmitteln
dem Bedürfnisse nach Schulen in ausreichendem Maße Rechnung getragen
werde?
Am 14. Oktober stellt der Jungtscheche Gregr den Antrag,
das Abg.-Hs. möge die Zurücknahme des Erlasses fordern. Dieser
Antrag findet aber selbst bei den Alttschechen keine Unterstützung,
nachdem der Tschechen-Klub beschlossen hat, denselben nicht anzunehmen,
und erlangt damit nicht die nötige Stimmenzahl, um zur