Full text : Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

188  Aus  den  Jahren  1850  bis  1866

wieder  ein  Hindernis  beseitigt.  Nun  schrieb  Holnstein  noch  ein  Billett  an
Lutz,  um  ihm  vorzuschlagen,  heute  mit  ihm  über  die  Sache  zu  sprechen.

Die  Besprechung  mit  Lutz  hat  stattgefunden.  Er  ging  auf  alle  einzelnen
Punkte  des  Programms  ein  und  hatte  über  einige  noch  genauere  Auskunft
zu  verlangen,  namentlich  über  die,  welche  das  Innere  betreffen.  Er  wollte
wissen,  ob  ich  in  dem  Ausdruck  „strenge  Unterordnung  unter  das  Gesetz
wird  u.  s.  w.“  die  Absicht  habe,  eine  größere  Abhängigkeit  der  Verwaltung  von
den  Gerichten  zu  veranlassen,  die  Verwaltung  mehr  binden  wolle  und  dies
durch  Vorlegung  von  Gesetzentwürfen  zu  tun  beabsichtige.  Gegen  den
Verwaltungsgerichtshof  hatte  er  nichts  zu  erinnern.  In  der  Frage  wegen
der  Unabhängigkeit  des  Richterstandes  und  der  Rechtspflege  fragte  er,  ob
damit  positive  Aenderungen  beabsichtigt  würden,  was  ich  ebenfalls  verneinte
und  nur  hervorhob,  daß  bei  einem  Programm,  wenn  es  veröffentlicht
würde,  sämtliche  Zweige  der  Verwaltung  durchgegangen  werden  müßten
und  dieser  Grundsatz  also  nicht  übergangen  werden  könne.

In  betreff  des  Friedens  der  Konfessionen  fragte  er,  ob  ich  zu  Konzessionen
  gegenüber  der  Kirche  neige  und  zu  Abänderungen  oder  Verbesserungen
zugunsten  der  Kirche  geneigt  wäre,  was  ich  so  allgemein  verneinte.  Ich
hielte,  sagte  ich,  eine  Verständigung  mit  der  Kirche,  namentlich  über  das
Verhältnis  des  Konkordats  zur  Verfassung  für  wünschenswert.  Die  gesetzliche
  Regelung  des  Ministerrats  halte  er  für  bedenklich,  namentlich  abermalige
  Vorlage  des  Verantwortlichkeitsgesetzes  an  die  Kammern,  der  Zweck
werde  auch  ohne  es  erreicht.

Schließlich  kamen  wir  dahin  überein,  daß  ich  auf  eine  sofortige
Aenderung  des  Ministeriums  verzichten  wolle,  damit  die  einzelnen  Minister
noch  Gelegenheit  hätten,  sich  gegen  etwaige  Angriffe  vor  den  Kammern
zu  rechtfertigen.  Selbst  der  Justizminister  solle  bleiben.  Vor  den  Weihnachtstagen
  sei  jetzt  mit  dem  König  nichts  zu  machen.  Ich  könnte  also  heute
abreisen,  möchte  aber  am  27.  abends  wieder  hier  sein,  damit  ich  vom
28.  an  zur  Disposition  des  Königs  stehe.

Am  27.  Abends  kam  ich  wieder  nach  München  zurück  und  setzte  den
nunmehrigen  Ministerialrat  von  Lutz,  der  an  der  Spitze  des  königlichen
Privatkabinetts  steht,  von  meiner  Rückkehr  in  Kenntnis.  Er  kam  den  andern
Vormittag  den  28.  zu  mir.  Hier  erklärte  er  mir,  der  König  habe  die
Absicht,  mich  zum  Minister  des  königlichen  Hauses  und  des  Aeußern  an
Pfordtens  Stelle  zu  ernennen.  Von  der  Ernennung  zum  Ministerpräsidenten
  sei  auch  die  Rede  gewesen,  und  er  frage  deshalb,  ob  bestimmte
Zusicherungen  durch  den  Grafen  Holnstein  gemacht  worden  seien.  Ich
erwiderte,  daß  dies  allerdings  der  Fall  gewesen  sei,  daß  ich  aber  um  so
weniger  Wert  auf  den  Titel  Ministerpräsident  lege,  als  derselbe  eine
Solidarität  des  Ministeriums  und  eine  Vertretung  der  Repräsentation