Das Ablaßwesen 9
für sich und die Verstorbenen den Ablaß, also Loslösung von zeitlichen
Sündenstrafen zu erhalten. Dieses Weges haben sich die Kirchenfürsten
bedient, um sich für kirchliche Zwecke außerordentliche
Mittel zu verschaffen: für einen Kreuzzug gegen die Türken, für
Kirchenbauten. Für die Verkündung der Ablässe wurden nun Geistliche
verwendet, die tüchtige Redner waren, herumzogen und die anströmenden
Gläubigen von der Heiligkeit ihres Werkes zu überzeugen
wußten. War es da überraschend, wenn gar manche Gläubige,
die nicht gewohnt waren, über theologische Dinge nachzudenken,
den Sinn des Ablasses ganz verkehrten, von Reue keinen Gedanken
mehr hatten und überzeugt waren, lediglich durch ihre Geldspende
und durch gedankenloses Herabmurmeln eines Gebetes von den
Folgen der Sünde befreit zu sein? Die Volksmeinung bildete aus
dieser Ansicht das bezeichnende Sprüchlein „Wenn das Geld im
Kasten klingt, die Seele aus dem Feg'feuer springt“. Als Normalmaß
der Spende wurde gewöhnlich der Geldverbrauch eines
Mannes damaliger Zeit an einem Tage angesehen. Wer da am
meisten einbrachte, der war unter den Ablaßpredigern besonders
berühmt; zu der Zeit, von der wir sprechen, war als solcher in den
sächsischen Landen der Dominikaner Tetzel bekannt. Der Ablaß, den
damals, 1517, Tetzel verbreitete, hatte eine besondere Ursache.
Groß war im Laufe der Zeiten die Einnahme geworden, die Rom
aus Deutschland schöpfte bei Gelegenheit der Verleihung von kirchlichen
Pfründen. Aus leichten Taxen waren schwere Abgaben geworden,
deren Größe oft unwillig empfunden wurde. Es ward üblich,
daß der neu erhobene Bischof oder Erzbischof eine Taxe etwa in
der Höhe einer jährlichen Einnahme von seiner neuen Wütrde nach
Rom zu schicken hatte. Bei den größeren Stiften wurde die Summe
pauschaliert, Köln, Mainz, Trier hatten etwa 14000 Dukaten zu
zahlen. Trat eine solche Erledigung eines Bistums öfters ein, so
bedeutete das eine starke Belastung desselben. Nun hatte Mainz im
Anfange des 16. Jahrhunderts das Unglück, rasch nacheinander dreimal
verwaist zu werden. Als dritter Erzbischof wurde 1514 Albrecht,
Bruder Kurfürst Joachims I. von Brandenburg gewählt, der seit
einem Jahre schon Erzbischof von Magdeburg und Bistumsverweser
von Halberstadt war. Eine solche Häufung von Pfründen war untersagt;
man machte in Rom Schwierigkeiten, die durch Zahlung einer
„Komposition“ von 10000 Dukaten überwunden wurden; dazu hatte
nun der neue Erzbischof von Mainz noch die übliche Abgabe für sein
Pallium zu leisten, was der finanziell erschöpften Diözese schwer fiel.