Contents : Von Luther zu Bismarck. Erster Band. (1)

Das  Ablaßwesen  9
für  sich  und  die  Verstorbenen  den  Ablaß,  also  Loslösung  von  zeitlichen
  Sündenstrafen  zu  erhalten.  Dieses  Weges  haben  sich  die  Kirchenfürsten
  bedient,  um  sich  für  kirchliche  Zwecke  außerordentliche
Mittel  zu  verschaffen:  für  einen  Kreuzzug  gegen  die  Türken,  für
Kirchenbauten.  Für  die  Verkündung  der  Ablässe  wurden  nun  Geistliche
  verwendet,  die  tüchtige  Redner  waren,  herumzogen  und  die  anströmenden
  Gläubigen  von  der  Heiligkeit  ihres  Werkes  zu  überzeugen
  wußten.  War  es  da  überraschend,  wenn  gar  manche  Gläubige,
  die  nicht  gewohnt  waren,  über  theologische  Dinge  nachzudenken,
den  Sinn  des  Ablasses  ganz  verkehrten,  von  Reue  keinen  Gedanken
mehr  hatten  und  überzeugt  waren,  lediglich  durch  ihre  Geldspende
und  durch  gedankenloses  Herabmurmeln  eines  Gebetes  von  den
Folgen  der  Sünde  befreit  zu  sein?  Die  Volksmeinung  bildete  aus
dieser  Ansicht  das  bezeichnende  Sprüchlein  „Wenn  das  Geld  im
Kasten  klingt,  die  Seele  aus  dem  Feg'feuer  springt“.  Als  Normalmaß
  der  Spende  wurde  gewöhnlich  der  Geldverbrauch  eines
Mannes  damaliger  Zeit  an  einem  Tage  angesehen.  Wer  da  am
meisten  einbrachte,  der  war  unter  den  Ablaßpredigern  besonders
berühmt;  zu  der  Zeit,  von  der  wir  sprechen,  war  als  solcher  in  den
sächsischen  Landen  der  Dominikaner  Tetzel  bekannt.  Der  Ablaß,  den
damals,  1517,  Tetzel  verbreitete,  hatte  eine  besondere  Ursache.

Groß  war  im  Laufe  der  Zeiten  die  Einnahme  geworden,  die  Rom
aus  Deutschland  schöpfte  bei  Gelegenheit  der  Verleihung  von  kirchlichen
  Pfründen.  Aus  leichten  Taxen  waren  schwere  Abgaben  geworden,
  deren  Größe  oft  unwillig  empfunden  wurde.  Es  ward  üblich,
  daß  der  neu  erhobene  Bischof  oder  Erzbischof  eine  Taxe  etwa  in
der  Höhe  einer  jährlichen  Einnahme  von  seiner  neuen  Wütrde  nach
Rom  zu  schicken  hatte.  Bei  den  größeren  Stiften  wurde  die  Summe
pauschaliert,  Köln,  Mainz,  Trier  hatten  etwa  14000  Dukaten  zu
zahlen.  Trat  eine  solche  Erledigung  eines  Bistums  öfters  ein,  so
bedeutete  das  eine  starke  Belastung  desselben.  Nun  hatte  Mainz  im
Anfange  des  16.  Jahrhunderts  das  Unglück,  rasch  nacheinander  dreimal
  verwaist  zu  werden.  Als  dritter  Erzbischof  wurde  1514  Albrecht,
Bruder  Kurfürst  Joachims  I.  von  Brandenburg  gewählt,  der  seit
einem  Jahre  schon  Erzbischof  von  Magdeburg  und  Bistumsverweser
von  Halberstadt  war.  Eine  solche  Häufung  von  Pfründen  war  untersagt;
  man  machte  in  Rom  Schwierigkeiten,  die  durch  Zahlung  einer
„Komposition“  von  10000  Dukaten  überwunden  wurden;  dazu  hatte
nun  der  neue  Erzbischof  von  Mainz  noch  die  übliche  Abgabe  für  sein
Pallium  zu  leisten,  was  der  finanziell  erschöpften  Diözese  schwer  fiel.