122 Historische Einleitung.
Diese Vereinbarung hatte ihren äußeren Anlaß erhalten durch einen vom
Großherzoglich sächsischen Bevollmächtigten im Norddeutschen Bundesrathe
gestellten, übrigens anders gefaßten Antrag; ein schriftlicher Akt über diese
Vereinbarungt ist nicht aufgenommen worden.
So viel, meine Herren, über den äußeren Hergang.“
Ehe wir den geschichtlichen Verlauf weiter verfolgen, haben wir noch
bis zu dem mit Vorstehendem erreichten Zeitpunkte die Geschichte des nord-
deutschen Reichstages mit Rücksicht auf Entwicklung der Bundesrerfassung
nachzutragen: Nachdem der constituirende Norddeutsche Reichstag mit
der Feststellung der Verfassung vom 25. Juni 1867 seine Bestimmung er-
füllt hatte, wurden die Wahlen zur ersten Legislatur-Periode am 31. August
1867 vollzogen.
Die erste — ordentliche — Session hatte vom 10. September bis
26. Oktober 1867 Statt.
In der Session des Jahres 1868 (23. März bis 20. Juni) wurde
der in der Schlußberathung des constituirenden Norddeutschen Reichstages
von 1867 zurückgenommene Beschluß der Vorberathung auf Diäten in
dem Antrag Waldeck wieder aufgenommen. Es wurde in dieser Session
der Antrag, jedech mit Mehrheit von einigen Stimmen, sowohl in der Vor-
als Schlußberathung abgelehnt.?') Ein weiterer angenommener Ver-
fassungsantrag Lasker auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Nicht-
verfolgbarkeit der Mitglieder der ein zelnen norddeutschen Land-
tage und Kammem wurde sowohl in der Vor= als Schlußberathung an-
genommen’).
In der Sessioen von 1869 (4. März bis 22. Juni) wurden folgende
Initiativ-Anträge auf Aenderung der Verfassung gestellt und zwar eim An-
trag Grumbrecht auf Aenderung des Art. 4 Ziff. 9 in Betreff von An-
*) Siehe unten bei der Berfassungs-Reviston durch den deutschen Reichstag in
seiner ersten Session von 1871, wo dieser, sowie die in der ganzen Zwischenzeit seit
Feststellung der Verfaffung vom 25. Juni 1867 bis zur Verfassungsrerifion von 1871
gestellten Verfassungsanträge und Verhandlungen darüber zu den betreffenden einzelnen,
der Ziffernfolge nach aufgeführten, Verfassungs-Artikel ihre Stelle gefunden haben.
½*) Es finden sich die diesbezüglichen Aktenstücke und Verhandlungen in Nr. 38 der
Drucks. und in den Sten. Ber. S. 27, 77—86 fg. Abstimmung der Vorberathung
S. 89, Schlußberathung S. 137. Bei der, bisher wenigstens, als tranfttorisch sich er-
weisenden Veraulassung des Antrages haben wir unten von dem Abdruck Umgang ge-
nommen.