656 Baiern. Kammer der Abgeordneten.
werden müssen, und man hätte ihm doch von seinem Gehalte nicht abziehen
können, was er verausgabt hat. Gehen wir also in dieser Beziehung nicht
hinaus über das, was Rechtens ist, und vermischen wir nicht die That-
sache, die vielleicht kommen kann, mit dem Rechte. Ze nachdem dic
Zeitverhälmisse sich gestalten, je nachdem die Volksrechte sich entwickeln, wird
es auch kein Minister wagen, ohne daß er vorher mit der Volksvertretung
in Uebereinstimmung gekommen ist, über die Gesetze hinwegzuschreiten. — So
ist die Auffassung, wie sie die Gesetze geben und so ist sie geworden im
Norddeutschen Reichstage, weil man das Budgetrecht nicht aufgeben wollte.
So aber ist es auch anerkannt worden, später vom Grafen Bismark selbst
im Jahre 1868. In der Sitzung vom 6. April des Norddeutschen Reichs-
tages hat der Abgcordnete Waldeck die Diätenfrage in Anregung gebracht.
Das war ein Jahr, nachdem der constituirende Neichstag die Verfassung
festgestellt hatte. Bei dieser Gelegeuheit nun hat der Bumdeskanzler Graf
Biemarck folgende Acußerung gethan: „Was für einen Eindruck würde es
Ihnen machen, wenn die Regierungen jetzt Anträge auf Verfassungsänderung,
Anträge im Sinne einer Verstärkung der Regienugsmacht stellen würden
und (— merken Sie —) wenn wir (sagt Bismarck) jetzt etwa den An-
trag stellen wollten, die Zahl der Jahre zu vergrößern, für die
das eiserne Militärbudget bewilligt worden ist.“ Ei, das, dächte
ich, ist doch deutlich die Anerkennung des Bundeskanzlers, daß das eiserne
Militärbudget nicht für ewige Zeiten, sondern nur für jene Jahre bewilligt
worden ist, einschließlich des Jahres 1871, für welche es in der Verfassung
vorgesehen ist, — „wenn wir (sagt er) die Zahl der Jahre ver größern woll-
ten, für welche Sie das eiserne Militärbudget anerkannt haben". Das ist
doch die deutlichste Anerkennung, die der Bundeskanzler selbst ein Jahr nach
dem Entstehen der Verfassung der Rammer gegenüber gemacht hat, daß
nicht für ewige Zeiten und nicht für immer sondern nur für die frag-
lichen Jahre das eiserne Militärbudget bewilligt worden ist. Wenn wir,
meine Herren, nicht in Süddeutschland wären, so hätte es aller dieser Aus-
führungen nicht gebraucht. Im Norden weiß man die Sache nicht anders.
Man hat dort die Kämpfe mit einander durchgelebt und hat, wie Lasker
sagt, wie Forckenbeck sagt, wie Schulze sagt und Alle mit einander, — man hat
lieber die ganze Nordbundsrerfassung mit dem Nordbunde in die Schanze
schlagen wollen, als daß man sich das Recht der Bestimmung der Ausgaben
für das Militärbudget für ewige Zeiten hätte nehmen lassen wollen. Das
ist ja der Haupikampf gewesen, und dieser wird bei uns fort und fom igno-
rirt, ignorirt in einer Weise, daß es kanm begreiflich ist, wie man Dinge,
über die man doch sich so wesentlich schlecht infommirt hat, mit so großer
Sicherheit — doch ich habe mir ja vorgenommen, nicht zu reizen. Das
Alles gilt von der Nord bundsverfassung. Aber für uns in Baiern — und
selbst wenn Sie sagen würden, mit Alinen 2 Artikel 5, daß das Friedeus-
präsenzgesetz nach dem Veto der Krone Preußen fortwirken müsse, und wenn