Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Stauffenberg. Joͤrg. 751 
10 Schill. gefallen ist: Daraus koͤnnen Sie eutnehmen, daß man auf die 
Werthziffer ein entscheidendes Gewicht nicht legen kann. Was die Ausfüh— 
rung des Herrn Referenten betrifft, so habe ich das Gefühl, daß ich das 
hehe Haus mit juristischen Auseinandersetzungen über diesen Artikel gar nicht 
mehr behelligen darf. Ich habe mich bemüht, dem Gedankengang des Heirn 
Referenten zu folgen, ich gestehe, ich war es nicht im Stande. Ich habe 
den Kommentar von Thudichum, den ich in Händen hatte, von der ersten 
Zeile bis zur letzten durchgelesen, ich glaube, es giebt kein Auslegungsbehelfs- 
mittel, welches ich nicht benutzt und nicht blos zum Behufe dieser Debatten, 
sondern seit langer Zeit studirt habe, aber ich gestehec, auf die Auslegung 
des Herrn Referenten wäre ich nicht gekommen, und diese Auslegung hat 
auch in Wahrheit keiner der Ausleger gebracht. Der Herr Referent legt 
ein gewisses Gewicht darauf, daß auf die Aeußerungen, die er vom Grafen 
Bismarck allegirt hat, nicht geantwortet worden ist, und hat uns heute 
eine Aecußerung vom Abgeordneten Gneist vorgelesen. Diese Aeußerungen 
Bismarcks und Gneists beziehen sich ja auf einen Standpunkt der De- 
batte, der ganz verschieden war. Gneist hat für den Regierungsvorschlag 
gesprochen und Bismarck natürlich ebenfalls, und wenn der Herr Refe- 
reut sagte, die Artikel 62 und 5 sind Kompromisse, die mit der Regierung 
geschlossen worden sind, so ist dies bezüglich des Art. 62 richtig, aber nicht 
bezüglich des Art. 5, denn dieser Artifel 5 ist im früheren Stadium der 
Debatte beschlossen worden. Was im Art. 62 beschlossen worden ist, be- 
zieht sich bloß auf das Fortzahlen der 225 Thaler und gerade 
diese Bestimmung gilt für Baiern laut des Vertrages eben 
nicht. 
Dr. Jörg (Referent): Herr Baron von Stauffenberg hat mich 
vollständig mißverstanden. Ich habe mich auf die Stelle Gneist's gar 
nicht bezogen, um aus seinen Au-einandersetzungen das Verhältniß der zwei 
Artikel zu beweisen, sondern ich habe auf diese Stelle des Abgeordneten 
Gneist mich bezogen für meine Behauptung, daß nicht nur für die nächsten 
paar Jahre, sondern auch spater diese Frage nicht wohl praktisch wird werden 
können, aus dem Grunde, den Gneist angeführt hat, weil nämlich das 
Prinzip der preußischen und der Bundesmilitärverwaltung einen weitern 
Spielraum nicht mehr zuläßt. Da ist es mir aber ganz gleich, ob Gneist 
und auch Bismarck vorher oder in der Mitte oder hintennach gesprochen, 
weil alle beide nur allgemeine Gesichtspunkte hervorgehoben haben. Was 
das Bezahlen oder Nichtbezahlen von Seite Baierns betrifft, so habe ich 
ausdrücklich gesagt: Die Frage ist deshalb von einem praktischen Werthe in 
meinen Angen gar nicht, weil ohne allen Zweifel für das Jahr 1872 ein 
Etatsgesetz zu Stande kommen wird und zu Stande kommen muß aus Rück- 
sicht auf die Zeitumstände, und zwar ein Etatsgesetz, wie die preußische Mi- 
litärregierung es wünschen wird.
	        
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