Abschnitt XXXVIII. Kreis-Ordnung für dic östlichen Provinzen. 1061
2. die Beschlußfassung über diejenigen Polizeiverordnungen, welche der
Amtzoehsteher unter Mitwirkung des Amtsausschusses zu erlassen befugt
ist (8. 62);
3. die G. #eung über Abänderung des Amtsbezirkes 5 49);
4. die Bestellung, sowie die Wahl besonderer Kommissionen oder Kom-
missarten zur Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen des Amts-
ausschusses;
5. die Guss, ung über sonstige Angelegenheiten, welche der Amtsvor-
steher aus dem Kreise seiner Amtsbefugnisse dem Amtsausschusse zu
diesem Zwecke unterbreitet.
8. 531).
§. 54. Der Amtsvorsteher beruft den Amtsausschuß und führt den Vorsitz
mit vollem Stimmrechte:). Die Sitzungen des Amtsausschusses sind öffentlich.
Fur einzelne Gegenstände kann durch einen in geheimer Sitzung zu fassenden
Beschluß die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Der Amtsausschuß kann nur beschließen, wenn mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die Mit-
glieder zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand berufen,
dennoch nicht in beschlußfähiger Anzahl erschienen sind. Bei der zweiten Be-
rufung muß auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.
Die Beschlüsse des Amtsausschusses werden nach Mehrheit der Stimmen
gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§. 54a. Beschlüsse des Amtsausschusses, welche dessen Befugnisse über-
schreiten oder die Gesetze verletzen, hat der Amtsvorsteher, entstehenden Falles
auf Anweisung der Aussichtsbehörde, unter Angabe der Gründe, mit auf-
schiebender Wirkung zu beanstanden.
Gegen die Verfügung des Amtsvorstehers steht dem Amtsausschusse inner-
halb einer Frist von zwei Wochen die Klage bei dem Kretsausschusse zu. Zur
ahrnehmung seiner Rechte im Verwaltungsstreitverfahren kann der Amts-
ausschuß einen besonderen Vertreter wählen.
§. 55. Für die nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes den Gemeinden
und Gutsbezirken gemeinsamen Angelegenheiten stehen dem Amtsverbande die
echte einer Korporation?) zu. Die Korporation wird nach Außen durch den
mtsvorsteher vertreten ). 4
Urkunden, welche das Amt verpflichten sollen, find von dem Amtsvorsteher
und mindestens einem Mitgliede des Amtsausschusses unter Anführung des
betreffenden Beschlusses des Amtsausschusses zu vollziehen. « «
§. 55a. Beschlüsse der Amtsverbände, betreffend die Veräußerung von
Grundstücken oder Immobiltarrechten, oder die Aufnahme von Anleihen, durch
welche der Amtsverband mit einem Schuldenstande belastet oder der bereits
vorhandene Schuldenbestand vergrößert werden würde, bedürfen der Bestätigung
..
1) Durch §. 146 Landgem. O. 3. Juli 1891 aufgehoben.
:) Der Amtsvorsteher ist befugt, in seiner Eigenschaft als Borsitzender im Amts-
ausschusse ein volles Stimmrecht auszuüben, ohne Rücksicht auf das Stimmrecht,
welches ihm außerdem als Vertreter eines Guts= oder Gemeindebezirkes gebührt, Ref.
Okt. 1874 (M. Bl. S. 257). «
..«)DiekreiiebildeusommuualverbändemitdenRechteneinetKorporation
(3-2Kr. O.), die Amtsbezirke sind nur Verwaltungsbezirke (s. 47) ohne kommunalen
hubalt; sie haben nur für die ihnen gemäß §. 55 überwiesenen Angelegenheiten
Txporationsrechte und werden hierbei durch den Amtsvorsteher vertreten, Erk. O.
rrib. 22. Nov. 1877 (E. LXXXI. 134). In casu wurde, als der Kreisausschuß
einen Weg für den öffentlichen Verkehr in Anspruch genommen hatte, die gegen den
eimtsvorsteher gerichtete Klage auf Anerkennung der Eigenschaft dieses Weges ale
es Privatweges wegen mangelnder Passtvlegitimation abgewiesen.
p NIst hiernach der Amtävorsteher auch ohne Beschluß des Amtaausschufses zur
rozeßführung für den Amteverband legitimirt, so wird sich ein Beschluß dennoch
mpfehlen, um dem Amtsvorsteher gegen Regreßansprüche aus der Prozeßführung zu
s•hern, Erk. O. V. G. 23. Mai 1891 (Pr. V. Bl. TIII. 135).