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gt ist, 64 ant derse s. dem —*7 stdenten, gumn
a für die Verhandlung vor 2 dir
W „Anzeige zu machen.
Wenn gemäß . 92 (8. 74 Abs. 2) a. a. O. ein besonderer K
dt tegierungspräsidenten zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses an der münd—
lichen Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Bezirksausse chusse Theil genommen
hat und demnächst gegen die ergangene Entscheidung Seitens einer Partei das Rech
Mittel der Revision eingelegt wird, so hat der Kreisausschuß hiervon dem Regi
enten Anzeige zu machen und zwar gleichzeitig mit der Einforderung der Geg
Kilärung auf die Anm meldungs- und Rechtfertigungsschrift. Abschrift dieser Skgene
ätze ist dem Regierungspräsidenten auf Verlangen mitzutheilen.
Kosten.
. 20. Die Einziehung der Kosten und baaren Auzlagen des Verfahrens ge-
124 157 Nr. -Wm21 a. a. O.n g. 22 der R. Gew O., erfolgt nach
2 der einer * im Berm
Auslagen gemäh 8. 108 des Land. Veriv. G
erfo rderlichen Falles A E
S§. 21. Die Einrichtung der ersorderlichen c G Tolko
Weiteres der Bestiummut , EgCETUMBSPTGÆDHÆEU fMT den St
der des Oberpräsidenten überlassen.
chäftsjahr, Jahresbericht.
Das Geschäftsjahr der Kreisaugschüsse ist das K 2
I Am Sebresk chlufse hat der V em geedne Kalenerian.8 (ür den
Stadtkreis Berlin dem Oberpräsidemen) eine leberscche der vorgenommenen # Geschäfte
— einzureichen. ich i ie Zahl der im Laufe des Jahres
abgehaltenen Sitzungen, die Zahl. hängig gemachten erledigten und unerledigt
gebliebenen im Seiit einasere und im Beschlußverfahren verhandelten
Sachen (8. 1b, §. 2 des Regulatios), beide Sachen getrennt und nach M
ordnet, ferner die Zahl der in diesen Sachen zusammen abgehaltenen Termine über-
auupt, sowie derjenigen Termine, in denen mi Berhandlung stattgefunden hat,
anzugeben. Die Bestimmung eines s Formulars für diese Ueberficht bleibt vorbehalten 1).
In den Bericht sind die gutachtlichen Bemerkungen aufzunehmen, zu denen die bei
Haudhahung der materiellen und formellen ? Bestimmungen. der einschlagenden Gesetz
gebung und des gegenwärtigen Regulatios gemachten Erfahrungen Anlaß bieten.
„½ Res. 22. Dez 1384 (M. Bl. 1885 S. 1)= für 5 )
Hess sen-Nassau 4. Nov. 1386; Westfalen 25. Juni 1887; Kheinprovim 25. Okt. 1888,
Schleswig-Holstein 12. Juni 1889, Posen S. Febr. 1800.
Vergl. auch Res. 19. Febr und 25. Ok. 1886 31. 05 5m
sammenstellung der bei den Kreisausschüssen eines jeden N abezirkes vorge-
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