Abschnitt XXXIII. Ausf. Best. zur Gew. Ordn. 157
(Seite 2.)
Beschreibung der Person des Inhabers.
Gestalt: Augen: Haar:.........
Alter: Besondere Kennzeichen:
4 – Unterschrift:
Zur Mitführung find folgende Personen zugelassen:
1. —. .. an .. . . . . ..
Gestalt: Augen: Haar:
Alter: — — Besondere Kennzeichen:
– Unterschrift:
2 – ans
Gestalt: Angen: Haar:
Alter: Besondere Kennzeichn:...
Unterschrift:
333. . aus
Gestalt: Augen: Haar:
Alter: Besondere Kennzeichen:
0 Unterschrift:
([Seite 3 bis 6 leeres Papier.)
(Seite 7.1
Bescheinigung über die Entrichtung der Laudesstenern, soweit dieserhalb nicht
eine besondere Bescheinigung ertheilt wird.
lSeite 8 leeres Papier.)
l(Auf der Innenseite des Umschlags.]
Zur Beachtung.
Der Inhaber dieses Scheines hat bei dem Gewerbebetiebe die reichs= und
landesgesetzlichen Vorschriften zu beobachten. Insbesondere: . 6
1. Er hat den Schein während der Ausübung des Gewerbebetriebes stets bei sich
zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen
und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis
zur Herbeischaffung des Scheines einzustellen. Er darf den Schein Anderen
nicht überlassen. #„
2. Er darf bei dem Gewerbebetriebe keine Person mit sich führen, die in dem
Scheine nicht genannt ist.