Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

Abschnitt XXXIII. Ausf. Best. zur Gew. Ordn. 157 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Seite 2.) 
Beschreibung der Person des Inhabers. 
Gestalt: Augen: Haar:......... 
Alter: Besondere Kennzeichen: 
4 – Unterschrift: 
Zur Mitführung find folgende Personen zugelassen: 
1. —. .. an .. . . . . .. 
Gestalt: Augen: Haar: 
Alter: — — Besondere Kennzeichen: 
– Unterschrift: 
2 – ans 
Gestalt: Angen: Haar: 
Alter: Besondere Kennzeichn:... 
Unterschrift: 
333. . aus 
Gestalt: Augen: Haar: 
Alter: Besondere Kennzeichen: 
0 Unterschrift: 
  
  
  
  
  
([Seite 3 bis 6 leeres Papier.) 
(Seite 7.1 
Bescheinigung über die Entrichtung der Laudesstenern, soweit dieserhalb nicht 
eine besondere Bescheinigung ertheilt wird. 
lSeite 8 leeres Papier.) 
l(Auf der Innenseite des Umschlags.] 
Zur Beachtung. 
Der Inhaber dieses Scheines hat bei dem Gewerbebetiebe die reichs= und 
landesgesetzlichen Vorschriften zu beobachten. Insbesondere: . 6 
1. Er hat den Schein während der Ausübung des Gewerbebetriebes stets bei sich 
zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen 
und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis 
zur Herbeischaffung des Scheines einzustellen. Er darf den Schein Anderen 
nicht überlassen. #„ 
2. Er darf bei dem Gewerbebetriebe keine Person mit sich führen, die in dem 
Scheine nicht genannt ist.
	        
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