Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

178 Abschnitt XXXIII. Abänderung der Gewerbe-Ordnung. 
Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891, sowie die Dienstanweisung für die auf 
Grund des §. 139 b daselbst angestellten Auffichtsbeamten. 
Borbehaltlich der unter A. III. Abs. 3 und unter G. III. getroffenen Anord- 
nungen treten die Anweisung zur Ausführung der Vorschriften der Gewerbe-Ordnung 
über die Arbeitsbücher und die Beschäftigung der Arbeiterinnen und jugendlichen Ar- 
beiter in Fabriken 2c. vom 24. Okt. 1878, mit dem dazu ergangenen Erlasse von 
demselben Tage und der Erlaß, betr. die Ansführung des §. 139 der Gew. O. vom 
5. Nov. 1878, am 1. April 1892 außer Kraft. 
Der Minister für Handel und Gewerbe. 
Anlagen zu der Ausführungs-Auweisung zu dem Reichsgesetz vom 
1. Juni 1891, betr. Abänderung der Gewerbe-Ordunng. 
. Berzeichniß der von....... zu . ... .. im Jahre 189.. 
– ansgestellten Arbeitsbücher. 
1. In Spalte 4 find Name und Wohnort des Vaters oder des Bormundes des 
Inhabers oder der Inhaberin einzutragen. 
2. Ju Spalte 5 ist je nach Lage der Sache einzutragen: 
„auf mündlichen (schriftlichen) Antrag des Vaters vom (Datum)“, 
„auf mündlichen (schriftlichen) Antrag des Bormundes vom (Datum)“, 
„nach schriftlicher Ergänzung der Zustimmung des Vaters durch die Ge- 
meindebehörde 33 vom (Datum)“. 
3. In Spalte 6 ist kurz zu vermerken, wodurch die Beendigung der Schul- 
pflicht festgestellt ist. 
4. Zu Spalte 7 vergl. die Anweisung Nr. A. XIII. 1. 
5. Zu Spalte 8 vergl. die Anweisung Nr. A. XIII. 3. 
(Linke Seite des Bogens.] Formular A. Einlagebogen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — ——...—..—————————— ÔÔÔÊ, 
142 8 4 
Des Inhabers oder der Inhaberin 
Datum a b.sel d. e. 
Des Baters 
» der Letzter dauernder Auf- .- 
* Aus- Bor- und Geburts- enthaltsort, event. erster 
r Zuname Arbeitsort im Name . 
2 stellung Deutschen Reich 
* Tag Jahr Ort 
l 
[Rechte Seite des Bogens.) 
4 5. 6 7 8 
Angabe: 
Angabe, ob das Arbeitsbuch auf Angabe a) der Ortspolizeibehörde, von 
oder Bormundes Antrag oder mit Zuftimmung über welcher 
« dumm«-,diesse,b)dpssghres,inwelchemdas 
des Baters oder B bisherige Arbeitsbuch ausge- 
oder nach Ergänzung der Zu- endigung stellt war und 
Wohnort stimmung des Baters durch die der c) ob dasselbe ausgefüllt, nicht 
. kl-- « mehr brauchbar, vernichtet 
Gemeindebehörde ausgestellt ist Schulpflicht oder verloren gegangen cheet 
q Bemerkungen 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.