Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
208 Abschnitt XXXIII. Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk. 
D. Chemische Industrie. 
Gattung Bezeichnung Bedingungen, 
Nr. der der nach §. 105d zugelassenen unter welchen die Arbeiten 
Betriebe. Arbeiten. gestattet werden. 
Die vorstehenden Ausnahmen 
finden auf das Weihnachts-, Oster- 
und Pfingstfest keine Anwendung. 
34. HPilkrin- Der Betrieb bei den Salfoni- (Bedingungen wie zu A 1.) 
säure- rungs= und Nitiirungsprozessen. 
fabriken. Diese Ausnahmen finden auf das 
Weihnachts-, Oster= und Pfingst- 
fest keine Anwendung. 
35. Sarccha- Der Betrieb der Apparate zur (Bedingungen wie zu A 1.) 
rin- Wiedergewinnung des Toluols aus 
fabriken. toluolsulfosauren Salzen sowie die 
Heizung der Trockenräume. Diese 
Ansnahmen finden auf das Weih- 
nachts-., Oster= und Pfingstfest keine 
Anwendung. 
36. Glgyeerin= Der Betrieb der Destillirapparate (Bedingungen wie zu A 1.) 
fabriken. und der Knochenkohleglühöfen. 
Diese Ausnahmen finden auf das 
Weihnachts-, Oster= und Pfingst- 
fest keine Anwendung. 
37. Holz= und Der Betrieb bei der Berkohlung 
Torf- in Retorten. 
Destilla- der Betrieb der zur Trennung 
tion. und Reinigung der Destillations- ; ; 
produkte beninemten Destillirappa- (Bedingungen wie zu A 1.) 
rate. 
Der Betrieb der Krystallisation 
essigsaurer Salze. 
Die vorstehenden Ausnahmen 
finden auf das Weihnachts-, Oster- 
und Pfingstfest keine Anwendung. 
38. Destilla- Die Beendigung der vor 6 Uhr Den Arbeitern find minde- 
tion von des vorhergehenden Abends be. stens Ruhezeiten gemäß §. 1050 
Theer und gonnenen Destillationsprozesse und Absatz 3 oder, mit Genehmigung 
Theer- die Entleerung der Destillirapparate. der unteren Verwaltungsbe- 
ölen. hörde, gemäß §. 105 Absatz 4 
der Gewerbeordnung zu ge- 
» währen. 
Der Betrieb der Oelregenerir- 
apparate bei der Gewinnung von 
Benzol aus den Gasen der Kohlen- 
destillationsanstalten. 
39. Her- Die Einleitung neuer Opera- 
stellung tionen durch diejenigen Arbeiter,(Bedingungen wie zu A 1.) 
orga welche zu den auf Grund des 
nischer S§. 105 Absatz 1 Ziffer 3 oder 4 
 
	        
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