208 Abschnitt XXXIII. Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk.
D. Chemische Industrie.
Gattung Bezeichnung Bedingungen,
Nr. der der nach §. 105d zugelassenen unter welchen die Arbeiten
Betriebe. Arbeiten. gestattet werden.
Die vorstehenden Ausnahmen
finden auf das Weihnachts-, Oster-
und Pfingstfest keine Anwendung.
34. HPilkrin- Der Betrieb bei den Salfoni- (Bedingungen wie zu A 1.)
säure- rungs= und Nitiirungsprozessen.
fabriken. Diese Ausnahmen finden auf das
Weihnachts-, Oster= und Pfingst-
fest keine Anwendung.
35. Sarccha- Der Betrieb der Apparate zur (Bedingungen wie zu A 1.)
rin- Wiedergewinnung des Toluols aus
fabriken. toluolsulfosauren Salzen sowie die
Heizung der Trockenräume. Diese
Ansnahmen finden auf das Weih-
nachts-., Oster= und Pfingstfest keine
Anwendung.
36. Glgyeerin= Der Betrieb der Destillirapparate (Bedingungen wie zu A 1.)
fabriken. und der Knochenkohleglühöfen.
Diese Ausnahmen finden auf das
Weihnachts-, Oster= und Pfingst-
fest keine Anwendung.
37. Holz= und Der Betrieb bei der Berkohlung
Torf- in Retorten.
Destilla- der Betrieb der zur Trennung
tion. und Reinigung der Destillations- ; ;
produkte beninemten Destillirappa- (Bedingungen wie zu A 1.)
rate.
Der Betrieb der Krystallisation
essigsaurer Salze.
Die vorstehenden Ausnahmen
finden auf das Weihnachts-, Oster-
und Pfingstfest keine Anwendung.
38. Destilla- Die Beendigung der vor 6 Uhr Den Arbeitern find minde-
tion von des vorhergehenden Abends be. stens Ruhezeiten gemäß §. 1050
Theer und gonnenen Destillationsprozesse und Absatz 3 oder, mit Genehmigung
Theer- die Entleerung der Destillirapparate. der unteren Verwaltungsbe-
ölen. hörde, gemäß §. 105 Absatz 4
der Gewerbeordnung zu ge-
» währen.
Der Betrieb der Oelregenerir-
apparate bei der Gewinnung von
Benzol aus den Gasen der Kohlen-
destillationsanstalten.
39. Her- Die Einleitung neuer Opera-
stellung tionen durch diejenigen Arbeiter,(Bedingungen wie zu A 1.)
orga welche zu den auf Grund des
nischer S§. 105 Absatz 1 Ziffer 3 oder 4