Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

262 Abschnitt XXXIII. Untersuchung der Dampfkessel. 
Lescheinigung Vordruck C. 
über « 
dieAbnahmeiUntersuchungeines...... . . -Dampfkessels. 
  
  
  
  
  
  
DafüremehochsteDampsspannnugvonAtmosphärenlleberdrnckbes 
stimmtevonderFkrma»....-........................................................... 
  
  
  
  
  
im Jahre 18 angefertigte, mit der laufenden Fabriknummer 
bezeichneet. Dampfkessel ist einschließlich seiner 
Ausrüstungsstücke heute der Abnahme-Prüfung gemäß §. 24 Abs. 3 der Gewerbe- 
Ordnung unterzogen worden. 
1 
  
  
  
  
  
  
  
Der Kessel ist nach dem vorgelegten Prüfungs-Zeugniß awm 
zu. für. Atmosphären Ueberdruck geprüft und seine An- 
legung durch Urkunde derr uuu1. 
genehmigt worden. 
Bei der Abnahme ist Folgendes festgestellt worden: 
1. Die Feuerzüge liegen an ihrer höchsten Stelle cm unter dem fest- 
gesetzten niedrigsten Wasserstand, der am Kessel durch eine Marke erkennbar 
gemacht ist und sich cm untttrtr. 
......................................... befindet. 
2. Der Kessel besitzt — Speiseventil , welche durch den Druck des 
Kesselwassers geschlossen v. 
3. Die Speise-Vorrichtungen bestehein. — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
4. Außer einem Wasserstandsglase, welches eine Marke für den sestgesebten 
niedrigsten Wasserstand besitzt, befindet fich am Kefsel .. ... 
  
zur Erkennung des Wasserstandes im Kessel. 
5. Der Kessel hat Sicherheits- Ventil.—, de en Belastung einer 
Dampfspannung von— -Atmosphären Ueberdruc entspr.— 
Die Bauart, — und Belastung de Sicherheit-Bemil. 
find aus Nachstehendem erfichtlich. 
  
  
  
  
  
  
  
  
6. Der Kessel ist mit. Manometer versehen, an welche die 
festgesetzte höchste Dampfspannung durch eine Marke bezeichnet ist. 
7. Eine Einrichtung zur Anbringung des Kontrol-Manometers ist vorhanden. 
Die Anlage entspricht den allgemeinen polizeilichen Bestimmungen vom 
5. August 1890 und der Genehmigungs-Urkunde mit Zubehör. 
Ihrer Inbetriebsetzung steht ein Bedenken nicht entgegen. 
(Unterschrift.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.