Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

698 Abschnitt XXXV. Stempelsteuer-Gesetz. Tarif. 
  
  
  
z Steuersatz Berechmung 
Gegenstand der Besteuerung gen » der 
S dert Mk. Pf.)Stempelabgabe. 
  
k) Erlaubnißertheilungen für ausländische 
Auswanderungsunternehmer zur Bestellung 
von Agenten im Inlanddel100— 
1):1) Genehmigungen zum Betriebe von 
Privatanschlußbahnen, wenn die Kosten 
der Anlage 
1 000 Mk. nicht übersteigen 1 — 
5000 „ „ „ ...— 5. — 
10 000 „ „ „ ...—. 10- 
20000,, » » — 20 — 
50 000 „ „ „ — 50 — 
75 000 „ „ „ — 1 75 — 
100 000 100 — 
bei einem höheren Kostenbetrage für je 
50 000 Mk. mehr 50 Mk.; 
Genehmigungen zu Veränderungen in dem 
Betriebe 
die Hälfte der vorstehenden Sätze; 
m)2) Genehmigungen zum Betriebe eines 
Eisenbahnunternehmes. 100 — 
Genehmigungen zum Betriebe eines 
Dampfschiffahrts= oder Kleinbahnunter- 
nehmens, wenn der Gewerbebetrieb wegen 
geringen Ertrages und Kapitals von der 
Gewerbesteuer frei t. 3 — 
in die vierte Gewerbesteuerklasse gehört) 10 — 
„ „ dritte „ „ — 25.— 
„ „ zweite „ „ — 60 — 
½½ erste # 5 — 100 
Genehmigungen zu Beränderungen in 
dem Betriebe 
die Hälfte der vorstehenden Sätze; 
Bewilligungen von Fristverlängerungen 
und Fristungen 
ein Biertel der vorstehenden Sätze. 
Die Bewilligung von Fristverlängerun- 
gen und Fristungen, welche durch Natur- 
ereignisse oder andere unabwendbare Zu- 
fälle verursacht sind, ist stempelfrei; 
Mn)2) Genehmigungen der Ortspolizeibehörden 
zum Betriebe von Gewerben, welche dem 
  
  
  
  
  
  
1) Wegen der Versteuerung dieser Genehmigungen finden die Bestimmungen der 
Ziff. 37 dieser Bekanntmachung entsprechende Anwendung, Ausf. Bek. Nr. 39. Wegen 
der Ueberwachung der Versteuerung finden die Best. des ersten Abs. der N.r 35 der 
Dienstvorschr. entsprechende Anwendung, Dienstvorschr. Nr. 40. 
) Die Bersteuerung der Genehmigungen des zweiten, dritten und vierten Abs. 
des Buchstaben m dieser Tarifstelle richtet sich nach den Vorschriften der Ziff. 36 
dieser Bek., Ausf. Bek. Nr. 40. Wegen Ueberwachung der Versteuerung dieser 
Genehmigungen finden die Best. des ersten Abs. der Nr. 35 dieser Vorschr. ent- 
sprechende Anwendung, Dienstvorschr. Nr. 41. · 
3) Für die Bemeffung des Steuersatzes dieser Tarifstelle ist festzuhalten, daß der 
höchste Satz von 20 Mk. zur Anwendung zu kommen hat, sobald der jährliche Gewerbe- 
ertrag auf etwa 3000 Mk. zu veranschlagen ist, und daß bei muthmaßlich niedrigeren 
Erträgen der Stempel entsprechend zu ermäßigen ist, Ausf. Bek. Nr. 41.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.