Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Zweiter Band. (2)

744 Abschnitt XXXV. Ausf. Vorschr. zum Stempelsreuer-Gesetz. 
Muster a 
— — 
(zu §§. 14 und 32 des Ges. und Ziff. 14 C. 
Nr. 2 der Bek.). 
Anmeldung zur Abstempelung von Formularen oder beschriebenen Bogen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
BezeichnungStückzahl - J Bemerkungen 
der der Stüchzehl Eo Stempell insbesondere über die 
abzustempeln= abzustempeln- überschilssigen für das betrag Herstellung eines Auf- 
den den Formulare einzelne im drucks oder Vordrucks 
1 Formulare Formulare oder Stück Ganzen auf den abzustempeln- 
3 oder oder Bogen den Formularen oder 
Beogen Bogen —## Bogen) 
1 2 8 4 5 6 7 
Muster b 
(zu Ss. 14 und 32 des Ges. und Ziff. 15 B. 
Nr. 2 der Bek.). 
Stempelsteuerbuchddeenl iun 
betreffend die Berwendung von Stempelmarken ohne amtliche Ueberwachung. 
Namen, Stand Bezeichnung Wert 
7 und Art des der Mealh Verwendeter Datum 
5 Wohnort beurkundeten Tarifstelle Stempel der 
der .. (Nummer, Gegenstandes 
S Steuerpflichtigen Geschäfts Ziffer, " Entwerthung 
SBViuchstabe) M. Pf.] M. Pf. 
1 2 3 4 5 6 7 
i 1 
Beilage 1. 
— — 
(Zu §. 31 des Ges. und Ziff. 25 der Bek.) 
Geschäftsbezirke der Stempel= und Erbschaftssteuerämter. 
Für die Stempel= und Erbschaftssteuerämter bestehen die nachstehend augegebenen 
Geschäftsbezirke: 
I. Provinz Ostpreußen: 
1. das Stempel= und Erbschaftssteueramt I in Königsberg 
für den Regierungsbezirk Königsberg mit Ausnahme der Kreise Memel, Labiau, 
Wehlau und Gerdauen; 
2. das Stempel= und Erbschaftssteueramt II in Königsberg 
für den Regierungsbezirk Gumbinnen und die zu 1 genannten vier Kreise des 
Regierungsbezirks Königsberg. 
II. Provinz Westpreußen: 
1. das Stempel- und Erbschaftssteueramt 1I in Danzig 
für den rechts der Weichsel gelegenen Theil der Provinz, soweit er nicht zum 
Bezirke des Königlichen Landgerichts zu Danzig gehört, mit Einschluß des auf dem 
linten Weichselufer gelegenen Theiles des Kreises Thorn; 
2. das Stempel= und Erbschaftssteueramt II in Danzig 
für den übrigen Theil der Provinz. 
III. Provinz Brandenburg: 
das Stempel- und Erbschaftssteueramt Abtheilung 1, II, III, IV und V in Berlin 
für den Stadtkreis Berlin und die Provinz Brandenburg.
	        
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