Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

Die böhmischen Luxemburger. 17 
IV. Die Herrschaft der böhmischen Luxemburger 
37 145. 
Karl IV. 1347—1378; sein Sohn Wenzel 1378—1400; Ruprecht 
von der Pfalz 1100—1410; Sigismund 1410—1437. 
Karl IV. (1373—1378. Vereinigung der Mark mit 
Böhmen. Herstellung der Ruhe.] Karl IV. führte 
die Regierung im Namen seines minderjährigen Sohnes Wenzel. 
Er schloß sofort mit den Nachbarn der Mark Friedensverträge, 
löste verpfändete Landesteile ein und stellte im Innern einen ge- 
ordneten Rechtszustand her 1). Um alles dies desto sicherer durch- 
führen zu können, verband er im Einverständnis mit den märkischen 
und den böhmischen Ständen die Marken mit der Krone 
Böhmen. Jene gerieten hierdurch zwar in eine untergeordnete 
Stellung, konnten aber nur so vor weiteren Verlusten geschäützt 
werden. Unter den Städten, deren Handel jetzt erst wieder gedeihen 
konnte, blühten namentlich Frankfurt a. O. und Tanger- 
münde an der Elbe auf. 
Sigismund. 11378—1415. Verpfändungen. Elen- 
der Zustand der Mark.] Karl IV. teilte bei seinem Tode 
1378 die böhmischen Staaten, und hierbei fiel die Mark Branden- 
burg an seinen Sohn Sigismund, der damals erst zehn Jahre 
zählte und später nur damit beschäftigt war, sich als Gemahl 
Marias, der Erbtochter Ludwigs des Großen, in den 
Besitz Ungarns zu setzen. Um aber die ungarischen Großen, die 
ihm das Land vorzuenthalten suchten, mit Erfolg bekriegen zu 
können, bedurfte er reichlicher Geldmittel, und diese suchte er 
vor allem aus den Marken zu schöpfen, die er schließlich samt der 
Kurwürde 1388 an seinen mährischen Vetter Jobst verpfändete. 
Er behielt nur die Neumark zurück, die er jedoch 1402 an den 
Deutschen Ritterorden in Preußen verkaufte. 
Während nun Jobst von Mähren (1388—1411) die 
Marken vollends als Geldquelle betrachtete und in der schamlosesten 
Weise aussaugte, trat wiederum ein Zustand völliger Gesetzlosigkeit 
1) Besonders wichtig war die Einführung eines Landbuches, in dem 
genau alle öffentlichen Einkünfte und ihre Lehnsinhaber ver- 
zeichnet wurden. Der Kaiser wußte jetzt, was er an Abgaben zu fordern hatte, 
und konnte ihrer unrechtmäßigen Verminderung entgegentreten. 
Jaenicke, Deutsche und brandenburg.-preuß. Geschichte. II. 11. Aufl. 2 
 
	        
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