518 VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände.
ligen Schrift und Lesen im neuen Testament*). Lieder: II.
161. 336, 1—3, 8. 101. Wiederholen: 1, 1—4, 6. 188. 318.
Katechismus: die mit 5 (Wiederholung) und mit 6 bezifferten
Fragen und Sprüche.
Schuljahr. Biblische Geschichte Altes Testament: 63. 61.
65. 66. 67. 68—70. Neues Testament: 65. 66. 67. 6S. 69.
70—76 7). Anhang l und II. Wiederholung Altes Testament: 29.
52—70. Neues Testament: 12. 13. 15.44—33. 61 —76. Anhangl undll.
Bibellesen. Lieder: I123. 146, 1. 221. 270, 1, 4. 321, 1, 10,
11. 247. Wiederholen: 17. 161. 336, 1—3, 8S, 101. Katechis-
mus: die mit 6 (Wiederholung) und 7 beeifferten Fragen und
Sprüche. Kirchengeschichte.
8. Schuljahr. Wiederholung und Ubersicht der ganzen Bib-
lischen Geschichte in ihrem innern Zusammenhang und ihrer
heilsgeschichtlichen Bedeutung — Bibellesen. T) Die
Lieder des 7. Schuljahrs und eine Auswahl der früher gelernten
zu wiederholen. Der ganze Katechismus-###) im Zusammenhang.
Kirchengeschichte.
Die einzelnen Fächer sollen im Unterricht nicht nach längeren Zeit-
räumen unter sich abwechseln, sondern stets nebeneinander vorkommen und
sich auf die Wochenstunden verteilen. Dabei ist möglichste Konzentration
des Unterrichts, genaue Einhaltung und vollstündige Ausnützung der Stunden
auf allen Stufen notwendig. Bei der jährlichen Ilauptrepetition gegen Ende
des Schuljahrs werden die zu wiederholenden Biblischen Geschichten und
Katechismusstücke an ihrem Orte zwischen die im betreffenden Schuljahr
neu behandelten eingefügt.
’
. §10.
Vereinigung von 2 Schuljahren in einer Religionsklasse.
(Lehrplan für Schulen mit 7, 6 oder 5 Religionsklassen.)
Die Vereinigung mehrerer Schuljahre in einer Religionsklasse kann
nur in der Weise geschehen, dass die gemeinsam unterrichteten Schuljahre
unmittelbar aufeinander folgende sind.
Werden die Kinder von 2 Schuljahren zusammen unterrichtet, so ist
für die so gebildete Religionsklasse der in §9 angegebene Stoff beider
Schuljahre zusammenzufassen und in 2 Jahren durchzunchmen. Die Ver-
teilung der Biblischen Geschichten und der Katechismusstücke geschicht
aber dann nach der im Lehrbuch eingehaltenen Aufeinanderfolge.
*) Siehe § 4 letzter Satz.
*) Siehe § 3 Absatz 8.
) Bei der Gesamtwiederholung der Biblischen Geschichte (. Schul-
jahr) wird der Lehrer eine Auswahl des Wichtigsten nach eigenem Er-
messen zu treffen haben und insbesondere den llauptinhalt der neutesta-
mentlichen Erzählungen so wiederholen, dass er den Schülern danernd
im Gedächtnis haftet.
F) Siehe S 4 letzter Satz.
NAMit Ausnahme der für den Konfirmandennunterricht vorhehaltenen
Stücke. Siehe § 12 EZiffer 2.