Full text: Sächsische Geschichte.

Die Begründung der Wettinischen Macht. 33 
(Flandrer, Flamänder, Flamen). Gewöhnlich ging ein 
Grundherr (meist ein Ritter) mit einer geschlossenen Gruppe 
deutscher Bauern einen Vertrag über die Ansiedlung ein 
und übertrug deren Leitung dem Oberhaupte der zukünftigen 
Gemeinde als dem Unternehmer (locator), oder er über- 
nahm diese Stellung selbst. Die Ansiedler erhielten als 
persönlich freie Leute jeder seine Hufe (zu etwa 30 Morgen, 
7 —8 ha) und zahlten nach einigen Freijahren dem Grund- 
herrn einen mäßigen Zins, der Kirche den Ertragszehnten; 
der Locator erhielt, als Dorfvorstand, Inhaber der niederen 
Gerichtsbarkeit und der Ortspolizei, 2 Hufen mit der 
Schenk= und Schlachtgerechtigkeit seines Hofes (daher Erb- 
lehngericht, slawisch Kretscham, d. i. Wirtshaus), die Pfarr- 
kirche 1—2 Hufen. Soweit das Land schon von Slawen 
besetzt war, begründeten die Deutschen neue Dörfer ent- 
weder auf einem abgetrennten Teile einer flawischen Dorf- 
flur, nach der dann auch das neue deutsche Dorf, durch 
einen Zusatz unterschieden (Groß-Schweidnitz, Deutsch- 
Ossig), genannt wurde, oder sie besetzten geradezu ein sor- 
bisches Dorf. In beiden Fällen teilten sie die Flur nach 
der älteren deutschen Weise in Gewannhufen, mit denen 
auch das Rittergut im Gemenge lag. Soweit das Land 
unbewohntes Bruchland oder Urwald war, legten die 
Deutschen neue, meist nach dem Locator benannte Dörfer 
an (daher Kunnersdorf, Albrechtsdorf, Herwigsdorf, Burkers- 
dorf u. a. m.), bauten ihre (30—40) Höfe in einer offenen 
Doppelreihe längs des Baches oder der Straße (Reihen- 
dörfer) und maßen jedem eine gesonderte Hufe in Form 
eines langen, bis zur Dorfgrenze reichenden Streifens zu, 
im Bruchlande nach flämischen, im gerodeten Wald= und 
Berglande (Erzgebirge) nach fränkischen (Waldhhufen. Auch 
die Städte wurden, meist auf der Flur eines flawischen 
Ortes, dessen Namen dann auf die deutsche Gründung über- 
Kacmmel, Schsische Geschichte. 3
	        
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