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deutschen Häusern. Faktoreien dieser Unternehmungen sind auf einzelne Punkte des Südens
und des Nordens des Schutzgebietes vertheilt.
1 Die Hauptausfuhrartikel bilden Palmöl, Palmkerne, Kautschuk und Elfenbein. Die
Einfuhrartikel sind sehr verschiedener Art; eine Uebersicht, aus welcher sich die in der Zeit vom
1. Juli bis 31. Dezember v. J. importirten Gegenstände und deren Mengen ergeben, ist in
dem Deutschen Kolonialblatt Nr. 1 auf Seite 4 veröffentlicht. Die Zölle, mit welchen die
Einfuhr von Spirituosen, Waffen, Pulver, Salz und Reis belegt ist, ergaben einen Ertrag
in dem Etatsjahr 1888/89 von 191 844,42 Mark
„ 1889,90 200 525,01
Der Ein= und Ausfuhrverkehr wurde vermittelt
im Jahre 1887 durch 81 Schiffe,
1888 97
. 1889 82
Ein wesentliches Hinderniß für den Handel in Kamerun hat bisher der von den
Eingeborenen an der Küste betriebene und monopolisirte Zwischenhandel gebildet. Im Süden
ist dieses Monopol zum großen Theil durch die Expeditionen des Hauptmanns Kund und
des Lieutenants Morgen durchbrochen, im Norden ist hierin durch die letzte Expedition des
Dr. Zintgraff, welcher bis nach Adamua hinauf mit den Eingeborenen Beziehungen ange-
knüpft hat, wenigstens ein Anfang gemacht. Ist der Zwischenhandel erst völlig beseitigt und
der Verkehr auch mit dem weiter entfernten Hinterlande frei, so darf auf eine recht erhebliche
Hebung des Handels von Kamerun gehofft werden. Die in dem neuen Abkommen getroffene
Bestimmung, daß der Durchgangsverkehr zwischen den beiderseitigen Gebieten und dem Tschadsee
frei sein und keinen Transitabgaben unterliegen soll, dürfte sich alsdann als äußerst nützlich für
Kamerun erweisen. Durch dieselbe wird, auch wenn englische Unternehmungen in jenen Ländern
Deutschland zuvorkommen sollten, dem Handel unseres Schutzgebiets der freie Verkehr mit den
in diesen Gegenden angesiedelten reichen mohammedanischen Völkerschaften offen gehalten. Was
die in dem Vertrage getroffene Bestimmung über die Nordgrenze des Kamerungebiets (von der
See bis zu den Napids des Crofflusses) betrifft, so haben hier definitive Bestimmungen nicht
erfolgen können, weil der Königlich großbritannischen Regierung die Ergebnisse der vor Kurzem
an Ort und Stelle vorgenommenen englischen Vermessungen noch nicht zugegangen waren.
Für Kamerun kommt es indeß bei der vorliegenden Frage fast allein darauf an, ohne Aufgabe
von werthvollem Land eine Grenze zu halten, welche eine leichte und wenig kostspielige Zoll-
überwachung gestattet. Dieses Bedürfniß hat bei den Verhandlungen volle Beachtung gefunden,
und es ist demnach zu erwarten, daß sich wegen der definitiven Grenzregulirung leicht eine
entsprechende Vereinbarung erreichen lassen wird.
Das südwestafrikanische Schutzgebiet zeigt einen wesentlich anderen Charakter
als die Schutzgebiete von Kamerun und Togo. Einen Flächenraum von 15 000 bis 20 000
deutschen Quadratmeilen umfassend, ist das zur deutschen Interessensphäre gehörige Gebiet von
elwa 150 bis 160 Tausend Eingeborenen und 400 bis 500 Weißen bewohnt. Der Handels-
umsatz hat sich demgemäß bisher in bescheidenen Grenzen gehalten, und eine erheblichere Ent-
wickelung desselben ist auch erst bei dichterer Besiedelung des Schutzgebietes zu erwarten.
Aussichten für die Zukunft eröffnet das Gebiet in doppelter Richtung. Einmal sind
vom Norden bis zum Süden der Interessensphäre, vom Kaoko-Felde bis zum Gebiete der
Bondelzwarts zahlreiche Funde von Gold und anderen Metallen (namentlich Kupfer) gemacht
worden. Allerdings ist das Vorkommen von Gold in abbauwürdiger Gestalt bisher noch nicht
völlig erwiesen. Die verschiedenen von einzelnen Unternehmern angestellten Nachforschungen und
gemachten Funde geben noch kein abgeschlossenes und zweifelloses Bild. Wenn man aber die
Entwickelung der Goldgebiete in Transvaal betrachtet und wenn man die Kürze der Zeit, in
welcher die Forschungen nach Metallen in dem deutschen Gebiete stattgesunden haben, sowie die