Inhalts--Verzeichniß.
(Die am Schluß stehenden Ziffern bezeichnen die Seitenzahlen.)
nnm. n.—
Gelsetze; Perordnungen der Reichs-
behöürden.
Ost-Afrika.
Kriegsdienstzeit während der militrischen Aktion an
der Ostküste Afrikas 1888/89. (Verordnung des
Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts vom
15. März 1890.) 3.
Vertretung der Ostafrikanischen Schutztruppe, An-
fragen wegen Eintritts in die Letztere. 17. 47.
209.
Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend die Ermächti-
SBesch
gung zum Prägen von Münzen für ze der
Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. 6
Verfügung, betreffend die Ernennung 8 Konsuls
Freiherrn v. Nordenflycht zum Kommissar für
die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft. 48.
Allerhöchste Ordre, betreffend den Verbleib von in
den Kämpfen bei Bagamoyo erbeuteten Ge-
schützen. 65.
Genehmigung zur Ausgabe von ——8
der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
Vorläufige Vereinbarung zwischen isn und
England. 101.
Bekanntmachung, betreffend die Verschmelzung der
Witu-Gesellschaft mit der Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft. 119.
Deutsch-Englisches Abkommen (deutscher und eng-
lischer Text) vom 1. Juli 1890. 120.
Denkschrift über die Beweggründe zum deutsch-eng-
lischen Abkommen. 163.
Bekanntmachung, betreffend die telegraphische Ver-
bindung mit Ost-Afrika. 239.
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung der Tele-
graphenanstalt in Dar-es-Salaam. 253.
Verwendung der bei der Einnahme von Kilwa er-
beuteten Geschütze. 287.
Vertrag zwischen der Reichsregierung und der Deutsch-
Ostafrikanischen Gesellschaft. 301.
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber
lautender Obligationen der Deutsch-Ostafri-
kanischen Gesellschaft zu Berlin im Betrage von
10 556 000 Mark. 307.
Vereinbarung mit England betreffs Abtretung der
Küste des deutschen Interessengebietes in Ost-Afrika
durch den Sultan von Zanzibar. 307.
Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich,
betreffend Zanzibar und Madagaskar, vom 17. No-
vember 1890. 331.
Südwest-Afrika.
, elvung der Gala= und Interims-Uniform für
die in den Schutzgebteten verwendeten Reichs-
beamten (Allerhöchste Ordre vom 24. Februar
1886 und 4. Februar 1888). 1—2.
Beschreibung der Uniform der bei den Kaiserlichen
Behörden in den drei westafrikanischen Schutz-
gebieten verwendeten Sekretäre und Unterbeamten
(Allerhöchste Ordre vom 4. Februar 1888). 2—3.
Verfügung, betreffend die Ernennung des Wirklichen
Legationsraths Dr. Rettich zum Kommissar für
die deutsche Kolonialgesellschaft für Südwest-
Afrika. 48.
Vorläufige Vereinbarung zwischen Deutschland und
England. 101.
Deutsch-englisches Abkommen (deutscher und eng-
lischer Text). 120.
Denkschrift über die Beweggründe zu dem deutsch-
r
englischen Abkommen. 1068.
Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem
südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 10. August
1890. 191.
Dienstamwveisung, betreffend die Ausübung der Ge-
richtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schutz=
gebiete. 209.
Tarif für die Erhebung von Gebühren in bürger-
lichen Rechtsstreitigkeiten, Konkurssachen und
Strafsachen. 219.