Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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setzen beizubringen, und ist dieser Bezirk wirklich 
musterhaft in seiner Haltung. 
Die Jumbes einzelner, mehr entlegener Ort- 
schaften führten Klage über den Unfug, den 
Landstreicher (besonders Küsten-Lente) treiben, 
indem sie sich als Soldaten und Boten der 
Deutschen ausgeben und die Bevölkerung in 
Kontribution ziehen. Diese Jumbes wurden 
selbstverständlich genan instruirt, daß alle von 
der Schutztruppe entsandten Boten 2c. ihr 
Poscho bekämen und daher ihre Verpflegung 
zu bezahlen hätten, sollte ein oder der andere 
Landstreicher festgenommen und auf eine Station 
gebracht werden, dann würde sicher die strengste 
Strafe über denselben verhängt. 
Der Gesundheitszustand der Europäer und 
Mannschaften war ein guter. Es war Niemand 
krank. 
Expedition des stellvertretenden NReichskommissars 
für GOst-Afrika gegen die Masttis. 
Ueber den näheren Verlauf einer von dem 
stellvertretenden Reichskommissar Dr. Schmidt 
im Juli d. J. gegen die Mafitis unternommenen 
Expedition liegen folgende Nachrichten vor. 
Dr. Schmidt nahm seinen Marsch von Baga- 
moyo aus über die alten Stationen der Deutsch- 
Ostafrikanischen Gesellschaft, Dunda, Madimula 
und Usungula, direkt nach der angeblich be- 
drohten französischen Missionsstation Tunungun 
hin. Dortselbst wurde ihm mitgetheilt, daß 
eine kleinere Abtheilung der Mafitis, die sich 
etwa drei Tagereisen südlich der Station an 
der Grenze von Khutu und Mahenge nieder- 
gelassen hätte, beständig die Station mit einem 
geplanten Ueberfall benuruhige. Er marschirte 
daher sofort, nach vorläufiger Zmücklassung 
eines 
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–. 
  
Bedeckungskommandos von 20 Mann 
der Karte als Zungomero bezeichnet, hin ab, 
land jedoch das ungemein große und stark be- 
Pestigte Dorf verlassen vor. Durch einige ver- 
sprengte Flüchtlinge gelang es nichtsdestoweniger, 
mit den in einigen Stunden Entfernung sich 
im Walde verborgen aufhaltenden Eingeborenen 
in Verbindung zu treten, ohne dieselben jedoch, 
trotz der Drohung, bei ihrem Nichterscheinen 
das gesammte Dorf niederbrennen zu wollen, 
zum Erscheinen bewegen zu können. Dr. Schmidt 
war daher gezwungen, jene Drohung wahr zu 
machen und nach einigen Tagen weiter zu 
marschiren, indem er sich südlich nach dem Ru- 
sidji hin wendete, da sich dortselbst andere ver- 
Iprengte Banden der Mafitis aufhalten sollten. 
Der von der Küste geflüchtete Jumbe Pan- 
gire, der seiner Zeit als einer der eifrigsten 
  
  
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Parteigänger Buschiris galt, und dessen Dorf 
von Herrn Major v. Wissmann bei seinem 
Marsch nach Mpwapwa hin zerstört wurde, 
hatte ebenfalls in dieser Gegend Schutz und 
Unterstützung gesucht; er erschien jedoch alsbald 
freiwillig im Lager, um sich auf Gnade und 
Ungnade zu unterwerfen. Unter der Bedingung, 
daß derselbe mit nach der Küste zurückkehre 
und sich in seinen alten Plätzen wieder nieder- 
lasse, wurde Pangire Verzeihung zugesichert. 
Derselbe schloß sich mit seinen Leuten sofort 
der Expedition an. Mit dem Jumbe Pan- 
gire ist thatsächlich der letzte der angesehenen 
Rebellenhäuptlinge des nördlichen Theils unserer 
Küste (d. h. bis zum Rufidji) zurückgekehrt und 
der Aufstand nebst seinen Folgen in diesen 
Theilen als vollständig erloschen zu betrachten. 
Der Rückmarsch nach der Küste wurde den 
Fluß Rufidji entlang angetreten, indem der 
stellvertretende Reichskommissar selbst sich von 
Mtanza ab mit einer Bedeckung von einigen 
Soldaten in Eilmärschen nach Dar-es-Salaam 
begab, während Chef Ramsay mit dem Gros 
der Expedition über den Fluß nach Kilwa 
marschirte, um bei dieser Gelegenheit auch das 
dortige Hinterland etwas weiter aufzuklären. 
Welche Marschleistungen gut geschulte 
schwarze Truppen auszuführen im Stande sind, 
beweist der Umstand, daß Dr. Schmidt die 
Strecke vom Rufidji bis Dar-es-Salaam, das 
will sagen 160 km Luftlinie, in vier Tagen 
zurücklegte. Es steht zu hoffen, daß die Ex- 
pedition des stellvertretenden Reichskommissars 
dazu beitragen wird, die Mafitis von ihren 
munmehr seit ein oder zwei Jahrzehnten fast 
jährlich wiederholten Raubzügen abzuhalten. 
Wenn dieselben auch für den Bestand unseres 
Küstenstriches eine Gefahr nicht bilden, so 
würden sie doch der wirthschaftlichen Fortent- 
wickelung unseres Gebietes lähmend im Wege 
stehen. 
Das ganze Land zwischen Kingani und 
Rufidfi einerseits und von der Küste bis nach 
Mahenge andererseits, im Allgemeinen die Land- 
schaft Usaramo in sich begreifend, ist von den 
Mafitis verwüstet. Die Eingeborenen würden 
ohne thatkräftigen Schutz auch fernerhin den 
Einfällen derselben wehrlos preisgegeben sein. 
Dies wäre umsomehr zu beklagen, als Usa- 
ramo gute Aussichten für die Kultivirung bietet. 
Der Boden selbst ist zwar nicht besonders 
günstig, aber es ist ein außerordentlicher Reich- 
thum an kleinen Teichen und Rinnsalen vor- 
handen, welche die Bebauung begünstigen.
	        
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