Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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die Freiübungen und das Marschiren mit Ge- 
sangbegleitung der Deido-Schule. 
JNach Beendigung der Prüfungen wurden 
beiden Schulen Ferien für die Dauer von 
14 Tagen bewilligt. 
Die llebersichten über den behandelten Lehr- 
sioff sind nachstehend verzeichnet. 
Uebersicht über den seit Februar 1890 bis 
1. September 1890 in der Schule zu Belldorf 
(Lehrer Christaller) behandelten Lehrstoff. 
I. Klasse (12 wöchentliche Stunden). 
Lesen: deutsches Lesebuch, die passenden 
Stücke von Nr. 1 bis 42. 
Schreiben: fortlaufende Stücke deutsch und - 
n! deutsch und Wörter, Abtheilung 1 Deklination. 
lateinisch. 
Deutsch: der zusammengesetzte Satz (Haupt- 
satz und Nelensalz= beset b Gout 
Rechnen: das Rechnen mit 
Brüchen und Dezimalbrüchen. 
Geographie: Asien und spez. Palästina. 
stl guff atz: Uebersetzung der jeweiligen Lese— 
ücke. 
Siingen (mit der II. Klasse): dreistimmige 
Lieder. 
gemeinen 
II. Klasse (12 wöchentliche Stunden). 
6 Lesen: Dualla-Fibel bis Nr. 20, deutsche 
Fibel bis Seite 20. 
Schreiben: kleines lateinisches Alphabet. 
Deutsch: starke Deklination, Masculina 
und Neutra, schwache Konjugation (Aktiv), Bil- 
dung von Sätzen mit Subjekt, Objekt, Prädikat. 
Nechnen: Multiplikation im unbegrenzten 
Raum, Division innerhalb 100. 
Singen: s. I. Klasse. 
Ill. Klasse (8 wöchentliche Stundent, 
seit Mitte Mai. 
Lese-, Schreib-Unterricht: das kleine 
Alphabet auf Dualla gedruckt und geschrieben 
mit Wörtern. 
Rechnen: Addition und Subtraktion mit 
1 bis 6. 
Bonéêbela — Deid o-Dorf — (Lehrer Fladr 
am l. September 1890. 
Spchülerzahl. 
Schule am 7. Januar 1890: 25 Schüler, die 
nach Kenntuissen und Befähigung seit 7. Juni 
in zwel Klassen abgetheilt sind. 
Spchutzeit. Wöchentlich 20, täglich 4 Schul- 
ktunden, die sich auf Vor= und Nachmittag gleich 
vertheilten. Die Nachmittage von Mittwoch 
und Sonnabend blieben frei. 
  
  
  
Schulbesuch. Durchgängig ein regel- 
mäßiger. 
Die einzelnen Fächer: » 
Schreiben: Eingeübt sind die Buch— 
staben des lateinischen und deutschen Alphabets. 
Abtheilung 1 ist befähigt, ein Dualladiktat 
ohne gröbere Verstöße zu schreiben, lateinische 
und deutsche — Abtheilung II lateinische — 
Druckschrift korrekt in die betreffende Schreib- 
schrift zu übertragen. 
Lesen: Abtheilung ! lateinische und deutsche 
Schrift, Abtheilung II lateinische. 
Rechnen: Abtheilung 1 Addiren und Sub- 
trahiren vierstelliger Zahlen, Abtheilung II 
Addiren und Subtrahiren dreistelliger Zahlen. 
Deutsch: die gebräuchlichsten deutschen 
Realien: 
Stunde, Uhr. 
Singen: eingeübt sind die Melodien ver- 
schiedener Volkslieder, theils in Dualla, theils 
in deutschem Text. 
Turnen: Ordnungsübungen, Marsch. 
Biblische Geschichte: biblische Geschichten 
des alten Testaments von „die Schöpfung“ 
bis „Israel in der Wüste“. 
Jahr, Monat, Woche, Tag, 
Erklärung des englischen Protektorates über 
Sanzibar. 
Die amtliche „London Gazette“ vom 
4. d. M. enthält folgende Bekanntmachung: 
(Uebersetzung.) 
Auswärtiges Amt, den 4. November 1890. 
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß in Verfolg eines Uebereinkommens 
mit dem Sultan von Zanzibar die Besitzungen 
Seiner Hoheit unter die Schutzherrschaft Ihrer 
Britischen Majestät gestellt werden. 
Die Schutzherrschaft begreift dasjenige Ge- 
biet, welches in den Artikeln des Ueberein- 
kommens zwischen Großbritannien und Deutsch- 
-. . land — verzeichnet in der Note S. E. des 
Uebersicht über den Stand der Schule in 
Grafen Hatzfeldt vom 29. Oktober 1886 
und in der Note des Grafen Iddesleigh 
vom 1. November desselben Jahres — als 
·-- Seiner Hoheit gehörig anerkannt worden ist 
Wie bei Eröffnung der — Hoheit gehörig 
mit Ausnahme des südlich des Umba-Flusses 
gelegenen Gebietes, der Insel Mafia und der 
Distrikte von Barawa, Merka, Maldischn und 
Warscheilk.
	        
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