der Souveränetät, dem Protektorat oder Ein-
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flusse Portugals unterstehen, ist frei für die
Schiffe aller Nationen, nach Maßgabe der
Normen, welche die Regierungen von Frank-
reich und Großbritannien sich verpflichteten, in
Gemäsheit der Generalakte der Berliner
Konferenz von 1885 für den Niger einzu-
führen.
Artikel 2. Der General-Gouverneur der
Provinz Mozambique wird die für die Sicher-
heit und Ordmung (policia) dieser Schifffahrt
nöthigen Regulative in Vorschlag bringen und
dieselben von dem Gesichtspunkte ausarbeiten,
den Verkehr der Handelsschiffe zu erleichtern.
Artikel 3. Die entgegenstehende Gesen-
gebung ist aufgehoben.
Der Minister der Kolonien hat sich hier-
nach zu richten und die Ausführung anzu-
ordnen.
Das zweite Königliche Dekret bestimmt,
daß die in der Pungue-Mündung eingeführten
Waaren gegen Entrichtung eines Transitzolles
von 3 pCt. ad val. nach den unter britischem
Einfluß stehenden Territorien übergeführt werden
dürfen. Dasselbe lautet wie folgt:
Artikel 1. Der Transit, mittelst eines
Zolles von 3 pEt. nach dem Werthe, welchen
der Artikel 70 des Dekretes vom 30. Juli
1877 durch die in dem Artikel 11 desselben
Dekretes aufgezählten Zollämter der Provinz
Mozambique für diejenigen Waaren gestattete,
welche auf dem Land= oder Flußwege für die
im Norden und Süden an portugiesisches Ge-
biet angrenzenden, oder für die jenseits der
Mündung des Schire in den Zambesi gelegenen
Territorien bestimmt waren, wird unter den-
selben Bedingungen bewilligt zwischen dem
Hasen von Beira (Mündung des Pungue)
und der britischen Einflußsphärc.
Artikel 2. Es sind Zollämter oder
deren Delegationen einzurichten im Hafen von
Beira und an denjenigen Punkten der Juland-
grenze der Provinz Mozambique, wo dieselben
für die Ausführung des vorstehenden Artikels
nöthig werden, und soll der General-Gouver-
neur der Provinz den Etat entwerfen für
diese Zollämter.
Artikel 3. Die entgegenstehende Gesetz-
gebung wird aufgehoben.
IV. Titterar. Besprechungen.
In Nr. 8 des „Deutschen Kolonialblattes-"
ist bereits auf das aus Anlaß der Pariser
Kolonial-Ausstellung von dem Spezialkommissar
dieser Ausstellung im amtlichen Auftrage heraus-
gegebene Werk: „Les Colonies Fran-
U(aises“, Paris, Maison Quantin, auf-
merksam gemacht worden. Dasselbe liegt jetzt
in sechs Bänden albgeschlossen vor. Die ein-
zelnen Bände behandeln: Band ! die Kolo-
nien und Protektorate des Indischen Oceans,
Band II die amerikanischen Kolonien, Band III
die Kolonien und Protektorate Indo-Chinas,
Band IV die Kolonien und Protektorate der
Südsee, Band V und VI die efrikanischen
Kolonien.
Das Werk enthält Mittheilungen über die
Geschichte, Geographie, Verwaltung, sowie die
wirthschaftlichen Verhältnisse der verschiedenen
französischen Kolonien und bietet dem Kolonisten,
dem Kaufmann, dem Reisenden eine Fülle des.
Wissenswerthen über Klima, Hygiene, Waaren-
preise, Landesprodukte, Verkehrsmittel u. s. w.
Wir behalten uns vor, an anderer Stelle auf
den Inhalt, namentlich, soweit derselbe Nach-
beargebiete unserer Kolonien betrifft, zurückzu-
kommen.
Die Pariser Weltausstellung hat noch ein
ferneres Werk auf kolonialem Gebiete gezeitigt.
Wie bekannt, fand im August v. J. in Paris
ein kolonialer Kongreß statt, auf welchem die
meisten Kolonialmächte vertreten waren. Am
Schlusse des Kongresses wurde der Gedanke
angeregt, einen national-französischen Kongreß
zu berufen. Derselbe fand lebhaften Anklang
und es bildet sich unter den Auspizien der
Minister des Aeußeren, des Inneren, der
Marine und des Unterstaatssekretärs der Kolo-
nien ein Comité, welches die weitere Organi-
sation des Kongresses in die Wege leitete. Es
wurden zur Berathung der verschiedenen Fragen
sieben Sektionen gebildet, eine für Fragen all-
gemeiner Natur, die übrigen für die verschie-
denen kolonialen Niederlassungen.
Die Sitzungen der einzelnen Sektionen be-
gannen am 10. Dezember v. J. und wurden
noch in demselben Monat beendigt. Die Be-
richte über die Berathungen derselben sind in
zwei Bänden niedergelegt, von denen der eine
die Sitzungen der Sektionen, der andere die
Rapporte der Berichterstatter betrifft. Das
Werk führt den Titel:
Recueil des Délibérations du Con-
gres National. Paris 1889/90. Lii-
Drairie des Annales Economiques.
Die Sitzungen des vereinigten Kongresses
begannen im Februar d. J. Die Berichte
über dieselben sind noch nicht erschienen.
In allen diesen Bestrebungen zeigt sich das
lebhafte Interesse Frankreichs für seine Kolo-