Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

der Souveränetät, dem Protektorat oder Ein- 
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flusse Portugals unterstehen, ist frei für die 
Schiffe aller Nationen, nach Maßgabe der 
Normen, welche die Regierungen von Frank- 
reich und Großbritannien sich verpflichteten, in 
Gemäsheit der Generalakte der Berliner 
Konferenz von 1885 für den Niger einzu- 
führen. 
Artikel 2. Der General-Gouverneur der 
Provinz Mozambique wird die für die Sicher- 
heit und Ordmung (policia) dieser Schifffahrt 
nöthigen Regulative in Vorschlag bringen und 
dieselben von dem Gesichtspunkte ausarbeiten, 
den Verkehr der Handelsschiffe zu erleichtern. 
Artikel 3. Die entgegenstehende Gesen- 
gebung ist aufgehoben. 
Der Minister der Kolonien hat sich hier- 
nach zu richten und die Ausführung anzu- 
ordnen. 
Das zweite Königliche Dekret bestimmt, 
daß die in der Pungue-Mündung eingeführten 
Waaren gegen Entrichtung eines Transitzolles 
von 3 pCt. ad val. nach den unter britischem 
Einfluß stehenden Territorien übergeführt werden 
dürfen. Dasselbe lautet wie folgt: 
Artikel 1. Der Transit, mittelst eines 
Zolles von 3 pEt. nach dem Werthe, welchen 
der Artikel 70 des Dekretes vom 30. Juli 
1877 durch die in dem Artikel 11 desselben 
Dekretes aufgezählten Zollämter der Provinz 
Mozambique für diejenigen Waaren gestattete, 
welche auf dem Land= oder Flußwege für die 
im Norden und Süden an portugiesisches Ge- 
biet angrenzenden, oder für die jenseits der 
Mündung des Schire in den Zambesi gelegenen 
Territorien bestimmt waren, wird unter den- 
selben Bedingungen bewilligt zwischen dem 
Hasen von Beira (Mündung des Pungue) 
und der britischen Einflußsphärc. 
Artikel 2. Es sind Zollämter oder 
deren Delegationen einzurichten im Hafen von 
Beira und an denjenigen Punkten der Juland- 
grenze der Provinz Mozambique, wo dieselben 
für die Ausführung des vorstehenden Artikels 
nöthig werden, und soll der General-Gouver- 
neur der Provinz den Etat entwerfen für 
diese Zollämter. 
Artikel 3. Die entgegenstehende Gesetz- 
gebung wird aufgehoben. 
  
IV. Titterar. Besprechungen. 
In Nr. 8 des „Deutschen Kolonialblattes-" 
ist bereits auf das aus Anlaß der Pariser 
Kolonial-Ausstellung von dem Spezialkommissar 
  
dieser Ausstellung im amtlichen Auftrage heraus- 
gegebene Werk: „Les Colonies Fran- 
U(aises“, Paris, Maison Quantin, auf- 
merksam gemacht worden. Dasselbe liegt jetzt 
in sechs Bänden albgeschlossen vor. Die ein- 
zelnen Bände behandeln: Band ! die Kolo- 
nien und Protektorate des Indischen Oceans, 
Band II die amerikanischen Kolonien, Band III 
die Kolonien und Protektorate Indo-Chinas, 
Band IV die Kolonien und Protektorate der 
Südsee, Band V und VI die efrikanischen 
Kolonien. 
Das Werk enthält Mittheilungen über die 
Geschichte, Geographie, Verwaltung, sowie die 
  
  
  
  
wirthschaftlichen Verhältnisse der verschiedenen 
französischen Kolonien und bietet dem Kolonisten, 
dem Kaufmann, dem Reisenden eine Fülle des. 
Wissenswerthen über Klima, Hygiene, Waaren- 
preise, Landesprodukte, Verkehrsmittel u. s. w. 
Wir behalten uns vor, an anderer Stelle auf 
den Inhalt, namentlich, soweit derselbe Nach- 
beargebiete unserer Kolonien betrifft, zurückzu- 
kommen. 
Die Pariser Weltausstellung hat noch ein 
ferneres Werk auf kolonialem Gebiete gezeitigt. 
Wie bekannt, fand im August v. J. in Paris 
ein kolonialer Kongreß statt, auf welchem die 
meisten Kolonialmächte vertreten waren. Am 
Schlusse des Kongresses wurde der Gedanke 
angeregt, einen national-französischen Kongreß 
zu berufen. Derselbe fand lebhaften Anklang 
und es bildet sich unter den Auspizien der 
Minister des Aeußeren, des Inneren, der 
Marine und des Unterstaatssekretärs der Kolo- 
nien ein Comité, welches die weitere Organi- 
sation des Kongresses in die Wege leitete. Es 
wurden zur Berathung der verschiedenen Fragen 
sieben Sektionen gebildet, eine für Fragen all- 
gemeiner Natur, die übrigen für die verschie- 
denen kolonialen Niederlassungen. 
Die Sitzungen der einzelnen Sektionen be- 
gannen am 10. Dezember v. J. und wurden 
noch in demselben Monat beendigt. Die Be- 
richte über die Berathungen derselben sind in 
zwei Bänden niedergelegt, von denen der eine 
die Sitzungen der Sektionen, der andere die 
Rapporte der Berichterstatter betrifft. Das 
Werk führt den Titel: 
Recueil des Délibérations du Con- 
gres National. Paris 1889/90. Lii- 
Drairie des Annales Economiques. 
Die Sitzungen des vereinigten Kongresses 
begannen im Februar d. J. Die Berichte 
über dieselben sind noch nicht erschienen. 
In allen diesen Bestrebungen zeigt sich das 
lebhafte Interesse Frankreichs für seine Kolo-
	        
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