Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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erwarte ich, daß sie die Gesetze, Sitten und Gebräuche meines Landes achten und auch die- 
jenigen Abgaben entrichten, welche bis dahin üblich waren oder durch Vereinbarung zwischen 
der deutschen Regierung und mir zu meinen Gunsten sollten ferner festgesetzt werden. 
5. Ich verpflichte mich, ohne Zustimmung der deutschen Regierung leinen Grund und 
Boden zu verkausen, zu verpachten oder sonstwie abzutreten, auch leine Waaren-Konzessionen 
oder andere Gerechtsamc zu ertheilen, wünsche aber, daß die früher von mir abgeschlossenen 
desfallsigen Verträge, soweit sic nicht sich im Widerspruch mit bestehenden Gesetzen befinden, von 
Seiten der deutschen Regierung anerkannt werden. 
6. Es wird mein Vestreben sein, so viel als möglich zur Wiederherstellung und 
Erhaltung des Friedens im deulschen Schutzgebiete beizutragen und für den Fall, daß zwischen 
mir und anderen Kapitänen Streit über Grenzen u. s. w. entsteht, dies dem Vertreter der 
deutschen Regierung im Lande behufs friedlicher Beilegung anzuzeigen. 
7. Die für das deutsche Schutzgebiet bercits erlassenen Gesetze und Verordnungen 
erkenne ich auch als für mein Land zu Recht bestehend an und verpflichte ich mich, soweit die 
selben sich auch auf Eingeborene erstrecken, darüber zu wachen, daß dieselben beobachtet werden, 
wie ich denn auch allen desfallsigen Requisitionen der deutschen Behörde slets Folge zu leisten, 
falls ich dazu im Stande bin, mich bereit erklärc. 
In Gegenwart der zugezogenen Zeugen, des hier stationirten Missionars der Rheinischen 
Missionsgesellschaft Wandres, sowie des Polizeimeisters v. Goldammer wurde die vor 
stehende Erklärung vorgelesen, ins Holländische und Namaqua übersetzt und unterzeichnet. Der 
Komparent sulb 1 bat um Ausfertigung einer holländischen Uebersetzung, welche ihm ertheilt 
und dem Missionar Wandres zur Aufbewahrung eingehändigt worden ist. 
X Handzeichen des Kapitäns Jan Hendricks. X Hangdzeichen des Willem Hendricks. 
O Unterlapitäns Carl Bloe x Gert Kopper. 
doog. x Piet Blockstaam. 
X Handzeichen des Jephta Matthacus. X Abraham Hack. 
x Willem Hack. X Jan Johannes. 
Kido Kopper. x Isaat Hendril. 
Gcz.) v. Goldammer. (gez.) Carl Wandres, Rheinischer Missionar. 
Daß die Verhandlung so statigesunden hat, wie sie vorstehend niedergeschrieben ist, 
bescheinigt 
Der deutsche Neichskommissar. 
(gez.) Dr. H. E. Goering. 
Auf Grund der vorstehenden Erllärung hat der Unterzeichnete heute zu Warmbad die 
deutsche Reichsflagge gehißt und durch Proklamation mit einem dreisachen Hoch auf Seine 
Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen Wilhelm lI. Land und 
Voll der Veldschuhträger unter den Schutz des Deutschen Neiches gestellt. 
Geschehen wie oben. 
Der Reichskommissar. 
(gez.) Dr. Goering.
	        
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