Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Die 
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Artikel 1. 
Hohen vertragschließenden Theile verpflichten sich durch gegenwärtigen Vertrag 
hinsichtlich der im Eingang bezeichneten beiderseitigen Gebicte, sich diejenigen Personen, welche 
in dem unter 
den Vertrag fallenden Gebiete des ersuchenden Theiles wegen einer der nach 
stehend aufgeführten strafbaren Handlungen, die in diesem Gebiete begangen ist, sei es als 
Thäter oder Theilnehmer verurtheilt oder angeklagt oder zur Untersuchung gezogen sind und 
in dem unter 
den Vertrag fallenden Gebiete des ersuchten Theiles sich innerhalb des Bereiches 
der daselbst bestehenden Behörden aushalten, in allen nach den Bestimmungen des Vertrages 
zulässigen Fällen einander auszuliefern, sofern die betressende Handlung zugleich nach der Gesetz- 
gebung des Gebietes, in welchem sich die verfolgte Person aufhält, als einc der nachstehend 
ausgezählten Strafthaten anzusehen ist. 
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im Vorstehenden in Bezug genommenen Strafthaten sind: 
1. Todtschlag, Mord, Giftmord, Elternmord und Kindesmord; 
2. vorsätzliche Abtreibung der Leibesfrucht: 
3. Aussetzung einer hülflosen Person oder vorsätzliche Verlassung einer solchen in 
hülfloser Lage: 
1. Unterdrückung, Verwechselung und Unterschiebung eines Kindes; 
5. Menschenraub und Entführung, einschließlich der Entführung einer minderjährigen 
Person des einen oder anderen Geschlechts: 
6. vorsätzliche und rechtswidrige Veraubung der persönlichen Freiheit eines Menschen: 
7. Eindringen in eine fremde Wohnung: 
8. Bedrohung: 
". unbesugte Bildung einer Bande in der Absicht, Personen oder Eigenthum anzu- 
greifen: 
10. mehrfache Ehe: 
11. Nothzucht; 
12. Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Gewalt oder unter Drohungen; 
13. Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Personen unter vierzehn Jahren, sowie 
Verleitung solcher Personen zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen: 
11. Kuppelei; 
15. vorsätzliche Mißhandlung oder Verletzung eines Menschen, welche unter erschwerenden 
Umständen begangen ist oder welche eine voraussichtlich unheilbare Krankheit oder 
dauernde Arbeitsunfähigkeit oder den Verlust des unumschränkten Gebrauchs eines 
Organs, eine schwere Verstümmelung oder den Tod, ohne den Vorsatz, zu tödten, 
zur Folge gehabt hat: 
16. Diebstahl, Raub und Erpressung:; 
17. Unterschlagung und Untreue: 
18. Betrug; 
19. betrüglicher Vankerutt und betrügliche Venachtheiligung einer Kontursmasse: 
20. Meineid: 
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2 
. falsches Zeugniß und falsches Gutachten eines Sachverständigen oder Dolmetschers: 
2. Verleitung eines Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetschers zum Meineide: 
33. Fälschung von Urlunden oder lelegraphischen Depeschen in betrügerischer Absicht 
oder in der Absicht, einem Anderen zu schaden, sowie wissentlicher Gebrauch 
salscher oder gefälschter Urkunden und telegraphischer Depeschen in betrügerischer 
Absicht oder in der Absicht, einem Anderen zu schaden; 
21I. vorsätzliche und rechtswidrige Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung einer 
össentlichen oder Privaturlunde, begangen in der Absicht, einem Anderen zu 
schaden:
	        
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