Die
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Artikel 1.
Hohen vertragschließenden Theile verpflichten sich durch gegenwärtigen Vertrag
hinsichtlich der im Eingang bezeichneten beiderseitigen Gebicte, sich diejenigen Personen, welche
in dem unter
den Vertrag fallenden Gebiete des ersuchenden Theiles wegen einer der nach
stehend aufgeführten strafbaren Handlungen, die in diesem Gebiete begangen ist, sei es als
Thäter oder Theilnehmer verurtheilt oder angeklagt oder zur Untersuchung gezogen sind und
in dem unter
den Vertrag fallenden Gebiete des ersuchten Theiles sich innerhalb des Bereiches
der daselbst bestehenden Behörden aushalten, in allen nach den Bestimmungen des Vertrages
zulässigen Fällen einander auszuliefern, sofern die betressende Handlung zugleich nach der Gesetz-
gebung des Gebietes, in welchem sich die verfolgte Person aufhält, als einc der nachstehend
ausgezählten Strafthaten anzusehen ist.
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im Vorstehenden in Bezug genommenen Strafthaten sind:
1. Todtschlag, Mord, Giftmord, Elternmord und Kindesmord;
2. vorsätzliche Abtreibung der Leibesfrucht:
3. Aussetzung einer hülflosen Person oder vorsätzliche Verlassung einer solchen in
hülfloser Lage:
1. Unterdrückung, Verwechselung und Unterschiebung eines Kindes;
5. Menschenraub und Entführung, einschließlich der Entführung einer minderjährigen
Person des einen oder anderen Geschlechts:
6. vorsätzliche und rechtswidrige Veraubung der persönlichen Freiheit eines Menschen:
7. Eindringen in eine fremde Wohnung:
8. Bedrohung:
". unbesugte Bildung einer Bande in der Absicht, Personen oder Eigenthum anzu-
greifen:
10. mehrfache Ehe:
11. Nothzucht;
12. Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Gewalt oder unter Drohungen;
13. Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Personen unter vierzehn Jahren, sowie
Verleitung solcher Personen zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen:
11. Kuppelei;
15. vorsätzliche Mißhandlung oder Verletzung eines Menschen, welche unter erschwerenden
Umständen begangen ist oder welche eine voraussichtlich unheilbare Krankheit oder
dauernde Arbeitsunfähigkeit oder den Verlust des unumschränkten Gebrauchs eines
Organs, eine schwere Verstümmelung oder den Tod, ohne den Vorsatz, zu tödten,
zur Folge gehabt hat:
16. Diebstahl, Raub und Erpressung:;
17. Unterschlagung und Untreue:
18. Betrug;
19. betrüglicher Vankerutt und betrügliche Venachtheiligung einer Kontursmasse:
20. Meineid:
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. falsches Zeugniß und falsches Gutachten eines Sachverständigen oder Dolmetschers:
2. Verleitung eines Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetschers zum Meineide:
33. Fälschung von Urlunden oder lelegraphischen Depeschen in betrügerischer Absicht
oder in der Absicht, einem Anderen zu schaden, sowie wissentlicher Gebrauch
salscher oder gefälschter Urkunden und telegraphischer Depeschen in betrügerischer
Absicht oder in der Absicht, einem Anderen zu schaden;
21I. vorsätzliche und rechtswidrige Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung einer
össentlichen oder Privaturlunde, begangen in der Absicht, einem Anderen zu
schaden: