Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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1!) für das Schutzgebiet der Marschall, Brown und Providence Juseln: 
die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der 
Marschall-, Brown= und Providence-Inseln, vom 13. September 1886 (Reichs- 
Gesetzblatt S. 291) und die Verordnung, betressend die Nechtsverhältnisse im 
Schutzgebiete der Marschall-Inseln, vom 7. Februar 1890 (Neichs-Gesetzblatt 
S. 55), serner die Dienstanweisung, betressend die Ausübung der Gerichtsbarkeit 
Schutzgebiete der Marschall-, Brown= und Providence Inseln, vom 2. Dezember 
1886 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 397), sowie die Dienstanweisung, 
betressend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutgebiete der Marschall- 
Inseln, vom 10. März 1890 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 55). 
Berlin, den 1. Mai I891. 
er Justizminister. 
Schelling. 
"(, 
2— 
An sämmtliche Justizbehörden. I. 168“113 
Dem Gerichtsaktuar und interimistischen Selretär bei dem Kaiserlichen Kommissariat 
für das Schutzgebiet der Neu-Guinea Kompagnie Wenzel ist die Ermächtigung zur Ausübung 
der Gerichtsbarkeit erster Instanz innerhalb des genannten Schutzgebictes ertheilt worden. 
Dem bisherigen Konsul des Deutschen Reichs in Aklra Fischer ist die von ihm nach 
gesuchte Dienstentlassung ertheilt worden. 
Der Sitz des Kaiserlichen Konsulats für die britische Goldküsten-Kolonie ist von Akkra 
nach Ouittah verlegt; die Konsulatsgeschäfte an dem letztgedachten Platze werden einstweilen von 
Herm F. W. Daake, Agenten der Hamburger Firma C. Gvedelt, wahrgenommen. 
  
Perordnungen und Wittheilungen der Behürden in den 
Schungebieten. 
Ernennung von Beisitzern des Kaiserlichen Gerichts für das Schutzgebiet 
der Marschall-Juseln. 
Auf Grund des § 7 fs. des Gesetes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli 
1870 sind für das Kalenderjahr 1891 ernaunt: 
zu Beisitzern der Kaiserlichen Gerichte erster und zweiter Instanz in Jaluit: 
. Kaufmann Hermann Grösser, 
.Kaufmann Emil Hütter, 
Schiffer Gerhard Schnieders, 
Schisser Hermann Reuter:; 
zu urn der Beisitzer: 
.Kaufmann Adolf Capelle, 
4 Kaufmann C. H. Ingalls. 
Mit der Wahrnehmung der Geschäflte als Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Gericht 
erster Instanz und in Eingeborenc betressenden Rechtssachen, sowie mit Wahrnehmung der 
Geschäfte als Gerichtsvollzieher ist der Lootse und Hafenmeister Adols Reiher betrant worden. 
Die Bestellung eines Gerichtsschreibers bei Verhandlungen vor dem Obergericht wird 
für jeden Fall vorbehalten.
	        
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