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1!) für das Schutzgebiet der Marschall, Brown und Providence Juseln:
die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der
Marschall-, Brown= und Providence-Inseln, vom 13. September 1886 (Reichs-
Gesetzblatt S. 291) und die Verordnung, betressend die Nechtsverhältnisse im
Schutzgebiete der Marschall-Inseln, vom 7. Februar 1890 (Neichs-Gesetzblatt
S. 55), serner die Dienstanweisung, betressend die Ausübung der Gerichtsbarkeit
Schutzgebiete der Marschall-, Brown= und Providence Inseln, vom 2. Dezember
1886 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 397), sowie die Dienstanweisung,
betressend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutgebiete der Marschall-
Inseln, vom 10. März 1890 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 55).
Berlin, den 1. Mai I891.
er Justizminister.
Schelling.
"(,
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An sämmtliche Justizbehörden. I. 168“113
Dem Gerichtsaktuar und interimistischen Selretär bei dem Kaiserlichen Kommissariat
für das Schutzgebiet der Neu-Guinea Kompagnie Wenzel ist die Ermächtigung zur Ausübung
der Gerichtsbarkeit erster Instanz innerhalb des genannten Schutzgebictes ertheilt worden.
Dem bisherigen Konsul des Deutschen Reichs in Aklra Fischer ist die von ihm nach
gesuchte Dienstentlassung ertheilt worden.
Der Sitz des Kaiserlichen Konsulats für die britische Goldküsten-Kolonie ist von Akkra
nach Ouittah verlegt; die Konsulatsgeschäfte an dem letztgedachten Platze werden einstweilen von
Herm F. W. Daake, Agenten der Hamburger Firma C. Gvedelt, wahrgenommen.
Perordnungen und Wittheilungen der Behürden in den
Schungebieten.
Ernennung von Beisitzern des Kaiserlichen Gerichts für das Schutzgebiet
der Marschall-Juseln.
Auf Grund des § 7 fs. des Gesetes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli
1870 sind für das Kalenderjahr 1891 ernaunt:
zu Beisitzern der Kaiserlichen Gerichte erster und zweiter Instanz in Jaluit:
. Kaufmann Hermann Grösser,
.Kaufmann Emil Hütter,
Schiffer Gerhard Schnieders,
Schisser Hermann Reuter:;
zu urn der Beisitzer:
.Kaufmann Adolf Capelle,
4 Kaufmann C. H. Ingalls.
Mit der Wahrnehmung der Geschäflte als Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Gericht
erster Instanz und in Eingeborenc betressenden Rechtssachen, sowie mit Wahrnehmung der
Geschäfte als Gerichtsvollzieher ist der Lootse und Hafenmeister Adols Reiher betrant worden.
Die Bestellung eines Gerichtsschreibers bei Verhandlungen vor dem Obergericht wird
für jeden Fall vorbehalten.