Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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großen Mängel haben und verschuldet wohl am 
meisten die mangelhafte Bestellung, doch liegt 
die Schwierigkeit in der so sehr schwankenden 
Wassermenge, welche die Regenzeit ergiebt, da 
nicht allein die Höhe des jährlichen Regenfalles, 
sondern auch die Art des Regens für die Fül- 
lung des Dammes maßgebend ist. Häufiger 
und andauernder sanfter Regen, der so wohl- 
thätig für die Sättigung des Bodens mit 
Feuchtigkeit wirlt, trägt wenig zur Füllung des 
Dammes bei, welcher am meisten bei heftigen, 
wenn auch kurzen Gewitterregen gewinnt, die 
brausende Ströme thalwärts senden. Der Re- 
gierung ist von einem Konsortium für Aus- 
nutzung des Wassers und Ackers, bei längerer 
Pachtperiode, ein jährlicher Pachtpreis von 
100 Pfd. Sterl. geboten bei Uebernahme aller 
Untosten von seiten des Pächters, doch die 
Regierung hat es abgelehnt, gewiß aus höheren 
Gesichtspunkten. 
Inseln gehörig) und 42 Stämme edles Nutz- 
holz, theils von derselben Insel, theils aus 
Hatfeldthafen. 
Die Untersuchung der Vanmwolle hat er- 
geben, daß dieselbe an Qualität die frühere 
noch übertkrifft, so daß, obwohl die Baumwoll= 
preise auf dem Weltmarlle stark gewichen sind, 
die alten hohen Preise (1,10 Mark) pro Pfund 
erzielt werden konnten. 
Die 158 Vallen Stephansorter Tabak er- 
zielten den hohen Preis von 3 Mark 26 /1 
Pfennig pro Pfund im Durchschnitt ohne Zoll, 
während gleichzeitig zur Einschreibung gebrachter 
Vorneo-Tabak nur 143 Pfennig pro Pfund 
brachte. Der Tabak von der Astrolabe-Bai 
rief große Sensation auf dem Markte hervor, 
so daß die Aussichten der in der Bildung be- 
griffenen Astrolabe-Tabaks-Gesellschaft sich recht 
günstig gestalten dürften. 
Mir ist es noch zweifelhaft, 
ob die Regierung recht daran gethan hat, denn 
die Unwissenhcit und der Kapitalmangel der 
heutigen Pächter verhindern die rationelle Aus- 
beute der Anlage. 
Durchschnittliche Regenmenge in Van Wyl's 
Fley 200 mm. 8 Zoll Verdunstung pro Monat 
im Sommer. 
Ein großes Hinderniß, wenn nicht das 
größte, ist der Mangel an Arbeitstraft. Es 
ist dies die Folge der Sünden früherer Zeiten. 
Man hat bei Annexion des Landes nichts für 
Erhaltung der eingeborenen Bevölkerung ge 
than. 
Fasse ich Alles kurz zusammen, so komme 
ich zu dem Schluß, daß die Kap-Kolonie in der 
natürlichen Beschaffenheit keinen Vorzug vor 
dem deutschen Schutzgebiet hat. Den höheren 
wirthschaftlichen Werth, den sie heute hat, ver- 
dault sie allein den gcordneteren Verhältnissen 
und der höheren Kultur. 
Landeserzeugnisse des Schutzgebietes der Neu- 
Guinca-.Kompagnie. 
Aus dem Schußgebiet der Neu-Guinca-= 
verschiedener Landeserzeugnisse eingetroffen, und 
zwar: 
in Bremen: 158 Ballen Tabak aus 
Stephansort (Astrolabe-Bai); 81 Ballen Tabat 
aus Hatzseldthafen, 33 Ballen Sea Island- 
Baumwolle aus Constantinhafen und Finsch= 
hafen, sowie 8 Stämme edles Nutzholz (Calo- 
phyllum, Inophyllum) aus Hagtzseldthafen; 
in Hamburg: 800 Tons Phosphate von 
der Molc-Insel (zur Gruppe der Purdy- 
Verwaliungsmaßregeln in Britisch-Keu= Guinca. 
Ueber die Regelung der Verwaltung in 
Bezug auf die Behandlung der Eingeborenen 
in Britisch-Neu-Guinea enthält ein im April 
d. J. dem englischen Parlament vorgelegtes 
Blaubuch nähere Angaben. Dem Administrator 
stand schon seit einiger Zeit ein gesetzgebender 
Nath (legislatire council), aus fünf Mit- 
gliedern unter seinem Vorsitz bestehend, zur 
gelegt wird. 
Seite. Daneben ist nunmehr eine Behörde 
(native regulation board) getreten, deren 
Mitglieder verpflichtet sind, die ihnen geeignet 
erscheinenden Vorschläge zum Wohle der Ein- 
geborenen dem Administrator zu machen, und 
die ferner auf dessen Besehl als berathende 
Körperschaft in Thätigteit zu treten haben. In 
letzterem Falle ist der gewöhnliche Geschäsfts- 
gang der, daß ein vom Administrator dem 
Gouverneur von Oncensland vorgelegter und 
von letzterem kommentirter Gesetzentwurf der 
Eingeborenen-Behörde zur Begutachtung vor- 
Mit diesem Gutachten gelangt 
alsdann der Entwurf an den gesetzgebenden 
„Nath, um nach Annahme vom Administrator 
Kompagnie sind lürzlich bedentendere Posten 
worden: 
mit dessen Zustimmung als Gesetz publizirt zu 
jedoch unterliegt auch das Gesetz noch 
einer nachträglichen Verwersung durch die 
Königin. Der Board besteht ous dem Ad- 
ministrator und wenigstens zwei von ihm zu 
ernennenden Mitgliedern des gesetzgebenden 
Raths; weitere Mitglieder, welche auch Einge 
borene oder Polynesier sein dürfen, können 
vom Administrator berusen werden; sein Gut- 
achten soll namentlich bei gesetzlicher Regelung 
von eherechtlichen Fragen, Nachlaß= und Eigen-
	        
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