Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Wer wissentlich dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 
Rupien oder mit Gefängniß bis zu 3 Monaten bestraft und ist dem Verletzten zur Entschädi- 
gung verpflichtet. 
84. 
Das Monier-Verfahren hat zum Gegenstand: 
a) Die Herstellung von Bautheilen und ganzen Bauwerken aller Art aus Eisen und 
Cement, welche derartig verfertigt werden, daß entweder Rund= und Facon-Eisen so in Cement- 
mörtel eingebettet werden, daß das Eisen die Zugspannungen und der Cement die Druckspannungen, 
welche in den Konstruktionen auftreten, in der Hauptsache aufnehmen, oder daß auf angespannte 
Drahtgewebe und -Geslechte Cementmörtel, welcher cventuell auch durch Gips oder durch Gips 
mit Kalk ersetzt werden kann, ausgetragen wird. 
) Die Fabrikation von Hartgipsdielen (Gipsbretter, Gipsbohlen, auch Schilfbretter 
genannt) aus einer Mischung von Gips mit Beisätzen, welche eincstheils eine große Leich- 
tigkeit und anderntheils eine große Festigkeit und Härte des Fabrikats herbeiführen. Solche 
Beisätze sind in der Hauptsache: Kork, Pflanzenmark, Stroh, Holzwolle, Cellulose, Leimwasser, 
Dextrin, Eisenvitriol, Alaun u. s. w. Dic gemischte Masse wird auf Lagen von Schilfrohr, 
Binsen, Bambus oder ähnlichen langsaserigen, vegetabilischen Stoffen in beliebiger Form aus- 
gegossen und auf natürlichem oder künstlichem Wege getrocknet. Die Theile können voll oder 
mit Hohlräumen hergestellt werden, auch ist das Schilfrohr 2c. bei gewissen Zusätzen überflüssig. 
) Die Herstellung von Bautheilen und ganzen Bauwerken aller Art unter Verwen- 
dung von Hartgipsdielen oder ähnlichen Fabrikaten, deren Hauptbestandtheil Gips ist. 
Dar-es-Salam, den 11. August 1891. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
(I. S.) (gez.) Freiherr v. Soden. 
  
Perspnalien. 
Der Dirigent der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts Wirkliche Geheime 
Legationsrath I)r. Kayser ist von dem ihm ertheilten Urlaub zurückgelehrt und hat die Geschäfte 
der Abtheilung wieder übernommen. 
Der Selondlieutenant v. François, à la suite des Infanterie-Negiments Fürst 
Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburgisches) Nr. 26, kommandirt zum Auswärtigen Amt, 
ist zum Premierlientenant ernannt worden. 
Der Kaiserliche Vizelonsul in St. Peiersburg Anton ist nach Sansibar zur Ver 
waltung des dortigen Kaiserlichen Konfulats entsandt worden. 
  
Brkannkmachungen für die Srhifffahrk. 
Neu erschienene britische Admiralitäts-Karten. 
In den Monaten Juli und August d. J. sind nachstehende Karten von dem „II#dr- 
grabhic Department, Admiralt“ zu London herausgegeben worden: 
Nr. 119: Alrica west coast: Old Calahar river. 1 s. 6 U(. 
Nr. 2123: New Guinca, south coasl: Boigu island 1o cape Blackwood, in- 
cluding Fle river. 2 F. 6 d.
	        
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