Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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2. der Inhaber der „Deutschen Faktorei“ in Klein-Popo, Johann Karl Vietor, 
3. der Königlich Preußische Stabsarzt Karl Wicke, 
4. der Kaufmann Martin Paul; 
zu stellvertretenden Beisitzern: 
1. Der Kaufmann Ernst Richter, 
2. der Kaufmann Emil Buschmann. 
Uebersicht über die gerichtlichen Geschäfte in Kamerun und Togo im 
Jahre 1891. 
1. Geschäfte der streitigen Gerichtsbarkeit. 
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in erster Instanz: 
4 Prozesse und 2 sonstige Rechtssachen. 
2. Strassachen in erster Instanz: 
1 Strafbefehl und 5 Sachen, in welchen ein Hauptversahren einzuleiten war. 
11. Geschäfte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit: 
Eintragungen und Löschungen im Grundbuch: 4; 
Sonstige Handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit: 18. 
In Togo sind Geschäfte der streitigen Gerichtsbarkeit nicht zu verzeichnen. Akte der 
freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden 17 vorgenommen. 
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in dem Bczirke des Kaiserlichen 
Gerichts des südwestafrikanischen Schutzgebietes im Jahre 1891. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Verordnung betreffend die Zollbefreiung christlicher Missionsgesell- 
schaften innerhalb des deutschen Schutzgebietes von Ost-Afrika. 
Der Kaiserliche Gonverneur für Deutsch-Ostafrila verordnet hiermit in Gemäßheit cines 
Erlasses der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts wie folgt: 
81. 
Sämmtliche, innerhalb des deutschen Schutzgebieles angesessenen christlichen Missions- 
gesellschaften ohne Unterschied der Nationalität genießen für die von ihnen eingeführten Gegen-
	        
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