Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

  
Betrag 
  
  
für das Darunter 
Titel Ausgabe. Etatsjahr lünftig 
1892, 93. wegfallend. 
Mark Mark 
Uebertrecrg 267 800 — 
III. Neservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaeen 29200 — 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Ein- 
nahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und 
einmaligen Ausgaben fließen dem Neservefonds zu, aus 
welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für 
das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein 2c., 
soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den be- 
tressenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgahe 297 000 — 
Die Einnahme beträgt 297.000 — 
Balanzirt. 
  
  
  
  
Perordnungen und MWittheilungen der Behörden in den 
Schuhgebieken. 
Beschluß. 
Für das Gericht erster Instanz im östlichen Jurisdiktionsbezirk (Bismarck-Archipel 
und Salomonsinseln) werden für das Jahr 1892 von dem unterfertigten „Kaiserlichen 
Kommissar für das Schußgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie“ ernannt: 
Der Stationsvorsteher August Rocholl, Preußischer Staatsangehöriger, 
Der Vorsteher der Agentur der „Deutschen Handels= und Plantagen- 
gesellschaft" Adolf Schulz zu Mioko (Preußischer Staatsangehöriger), als 
. Der Kommis der Firma Hernsheim & Co., Leo v. Nauendorff zu Beisier 
Matupi (Sächsischer Staatsangehöriger), " 
——— 
*—— 
4. Der Missionar Bernhard Bley zu Vlavollo (Preußischer Staats- 
angehöriger), 
5. Der Kommis der Firma Hernsheim & Co., Paul Schneider zu als 
Matupi (Württemberg. Staatsangehöriger), stellver= 
Der Stationsassistent Max Gutzeil zu Herbertshöh (Preußischer tretende 
Staatsangehöriger), Beisiber. 
Stephansort, den 25. Februar 1892. 
Der Kaiserliche Kommissar 
für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie. 
(L. S.) (dez.) Nosc. 
S. 
 
	        
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