3 mit Segelschiff nach Po-
nape, von da mit
spanischem Dampfer,
nach Hongkong.
Valparaiso 1 Segesschif,
. Marseille 1
. Lissabn 1
Das Gewicht der im Jahren 1801 von hier
zur Absendung gelangten Briefe betrug 39 kg
824 g.
Die Beförderung eines Briefes von Europa
nach Jaluit nimmt im günstigsten Falle bei
unmittelbarem Anschluß in Sydney bezw. San
Francisco ungefähr 70 Tage über Sydney,
über San Francisco 50 Tage in Auspruch.
Der Briefverkehr im Schutzgebiete wird
durch die Kaiserliche Postagentur unentgeltlich
vermittelt, von welcher Einrichtung die Ein-
geborenen ausgedehnten Gebrauch machen.
Verwaltung und Rechtspflege.
Im Schutzgebiete
Ruhe und Ordnung.
Die im Jahre 1891 sälligen Steuern und
Abgaben der Fremden und Eingeborenen sind
ohne Schwierigkeit eingegangen, nur die Insel
Medjit, welche durch Stürme gelitten hatte, ist.
mit der in Kopra zu entrichtenden Eingeborenen-
steuer im Rückstande.
Die Eingeborenenstener stellte sich für die
einzelnen Inseln zum Kopraertrag derselben im
Jahre 1891 wie folgt:
herrschte vollständige
Kovpraertrog, Steuer
Psund □ Pfund
Jaluit. 4 22500
Namerik. 186 4 14, 7 27 500
n 559 491 8 50 000
Ailinglablab und nörd-
iche Insen. 366 607,5 27500
le 345 75711,5 40000
Arno ... 0 9,.2 50 000
Majeir. 527 220 1 9,4 50 000
Nalrlab und Aur. 178 988 12,5 22500
. 469341854000
Raum .... 321506118660000
Nakhilchcndfolgthnc Uebersicht der ge-
richtlichen Geschäfte im Jahre 1891:
Bei dem Gerichte erster Instanz waren
anhängig:
J. Bürgerliche Rechtsstreitigleiten:
rozesse
Sonstige Rechtssachen 5
II. Strafsachen:
Sachen, in welchen ein Straf-
bejehl zu erlassen 2
Sachen, in welchen ein Haupt
verfahren einzuleiten war. 2
335 —
III. Sachen der nicht streitigen Gerichts-
barkeit:
1. Vormundschftt= und Mo-
schaften 7
2. Ertheilungen . .
3. Eintragungen zasnic
im Grundbuch 3
Sonstige Handlingen der
nicht streitigen Gerichtsbar-
keit (Beglaubigungen, Testa-
mentserrichtungen u. s. w.) 88
Bei dem Obergerichte und dem Oberrichter
war keine Sache anhängig.
Eingeborene sind in 13 Fällen bestraft
worden.
Vor Eintritt der Schutzherrschast wurden
Streitigkeiten zwischen Eingeborenen eines
Stammes nach Guldünken des Häuptlings er-
ledigt, Vergehen wurden von demselben will-
kürlich bestraft, Vergehen gegen Häuptlinge nicht
selten mit dem Tode durch Spießen. Bei
Streitigkeiten zwischen Eingeborenen verschie-
dener Stämme kam das Faustrecht zur Geltung.
Unter den jeßtzigen Verhältnissen üben die
Häuptlinge keinerlei Gerichtsbarkeit und Stras-
gewalt aus. Bestrebungen der sogenannten
Eingeborenen-Missionare der amerikanischen
Boston-Mission, Strasgewalt über die Einge-
borenen, sogar über Nicht - Kirchenmitglieder,
ausznüben, wie dieses in den benachbarten
Kingsmill-Inseln geschieht, wurde seitens der
Kaiserlichen Verwaltung erfolgreich entgegen-
getreten. Die Eingeborenen bringen ihre
Streitigkeiten vor den Kaiserlichen Kommissar.
Wo es sich um Landstreitigkeiten handelt, er-
folgt die Entscheidung des Kommissars möglichst
unter Zugrundelegung alter Erbrechtsgewohn-
heilen. Eine größere Zahl solcher Fälle wurde
durch den Kaiserlichen Kommissar im vergan-
genen Jahre sowohl in Jaluit, als auf seiner
Rundreise durch das Schutzgebiet erledigt.
Missionen.
Im Schutzgebiete befinden sich nur soge-
nannte Eingeborenen-Missionare der amerika-
nischen Boston-Mission. Der auf der Jusel
Kusaie (Karolinen) ansässige weise amcrikanische
Vorsleher dieses Missionsbezirkes besucht das
Schutgebict etwa zweimal jährlich mit dem
Missionsschisse „Morning Star“, jedesmal auf
einige Tage.
Die Lehrthätigleit der Eingeborenen-Missio-
nare beschränkt sich auf Singen, Beten, Ab-
hallung von Bibelstunden und Unterricht im
Lesen und Schreiben, worin sie selbst nur
eringe Fertigkeiten besihen.