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Der Ernennung des Kanzlers Schmiele zum Landeshauptmann im Schutzgebiet der
Neu-Guinca-Kompagnie wird hierdurch die nach § 38 der Gesellschaftsstatuten erforderliche
Genehmigung ertheilt.
Berlin, den 20. Juni 1892.
Der Reichskanzler.
Graf von Caprivi.
Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe für
Deutsch-Ostafrika.
Mit Genehmigung des Herrn Reichskanzlers werden die „Organisatorischen Be-
stimmungen für die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika“ (Anlage zum Marinc=
verordnungsblatl Nr. 8 für 1891) wie folgt abgeändert:
1. Seite VII. Im Abschnitt VII. B. 7 sind in der zweiten Zeile von oben hinter dem
Worte „Deckoffiziere" einzuschalten:
„welche früher der Mariuc angehört haben“.
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.Zwischen dem ersten und zweiten Absatz ist solgender Absatz einzuschalten:
„Deckoffiziere (Zahlmeister = Aspiranten), welche früher der Armec angehört
haben, avanciren in der Rcihenfolge der Zahlmeister-Aspiranten ihres früheren
Armeckorps zugleich mit ihrem dortigen Hiutermann. Sie werden eintretenden
Falls im Einvernehmen mit dem zuständigen Kriegsministcrium zu überzähligen
Zahlmeistern befördert. Bei Uebernahme eines solchen Zahlmeisters in die Armce
hängt die Uebertragung ciner ctatsmäßigen Stellc von der nachträglichen Ableistung
der vorgeschriebenen Probedienstleistung ab.“
Berlin, den 15. Juni 1892.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Hollmann.
Seitens des Reichslanzlers, welchem statutenmäßig die Aussicht über die Neu-Guinen=
Kompagnie zusteht, ist an Sielle des Wirklichen Legationsraths Dr. Rettich der Wirkliche
Legationsrath Dr. v. Schwarzkoppen zum Kommissar für die gedachte Gesellschaft bestellt
worden.
Auf Grund der Verordnung, betresfend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika
vom 1. Jannar 1891, ist die Ermächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz,
für den nördlichen Amtsbezirk, umfassend die Bezirte Tanga und Bagamoyo, dem Gerichts-
assessor Eschle in Bagamoyo und für den südlichen Amlsbezirk, umfassend die Bezirle Dares-
salam, Kilwa und Lindi, dem Gerichtsassessor Rönnenkamp, beiden Beamten mit der Be-
sugniß, sich in Behinderungssällen wechselseilig zu vertreten, ertheilt worden.