Außerordentlich starke Regenfälle haben im 1
Jahre 1891 die öffentlichen Wege so beschä-
digt, daß deren Wiederinstandsetzung bedeutende
Kosten verursachen wird. I
Zum Schluß ist zu erwähnen, daß Basuto-
land in diesem Jahre in den südafrikanischen
Zollverein eingetreten ist, und daß dadurch eine
Vermehrung des Beamtenpersonals um nur
drei europäische Polizisten nothwendig ge-
worden ist.
Negelung des Dandels mit Spirituosen in
Betschuanaland.
Durch Proklamation des Ober-Kommissars
für Südafrika vom 4. April d. J. sind die für
die Kapkolonie geltenden Verordnungen über
den Handel mit Spirituosen in dem Protek-
torate über Betschuanaland einschließlich des
Tatidistriks mit einigen Modifikationen einge-
führt worden. Danach ist die Einfuhr von
Bier, Wein und Spirikuosen in dieses Gebiet
ohne schriftliche Erlaubniß der Behörden unter-
sagt. Der unerlaubte Verkauf, sowie der Aus-
schank dieser Getränke an Eingeborene wird
strenge bestraft: dagegen sind der Verkauf, das
Eintauschen und das Verabreichen von Kasfern-
Bier durch eingeborene Produzenten nicht
strafbar. Zu den Eingeborenen werden alle
Mischlinge, insbesondere auch die Bastards,
gerechnet. Den Kaufleuten, die eine Lizenz
zum Verkauf von Spirituosen besitzen, ist es
bei Strafe verboten, innerhalb der Verkaufs-
räumlichkeiten geistige Getränke auszuschänken.
Der für den Ausschank konzessionirte RNaum
darf mit dem Laden weder durch Thüren,
noch sonstwie in Verbindung siehen.
Faserpflanzen in Somaliland.
In einem als Parlamentsvorlage veröffent-
lichten Berichte des englischen Konsuls in Aden
wird auf eine in dem englischen Protektorate
an der Somaliküste in großen Mengen wach-
sende Aloe-Art aufmerksam gemacht, deren
Fasern sich industriell verwerthen lassen. Diese
Thatsache ist insofern auch für unsere Kolonien
von Bedentung, als im südwestafrikanischen
Schutzgebiele, dessen klimatische Verhältnisse
denen Somalilands ähnlich sind, Aloe= und
überhaupt Faserpflanzen zahlreich vorkommen.
Eine Probe der von den Somalis herge-
stellten Aloe-Fasern ist nach England gesandt
worden und hat, trotz der primitiven Her-
stellungsweise, gute Preise erzielt (16 E 10 s.
pro Ton). In gröseren Quantitäten und in
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besserer Zubereitung würden die Fasern nach
dem Urtheil der Sachverständigen zu bedeutend
höheren Preisen stets Absatz finden. An den-
selben wird besonders die Stärke, Länge und
gute Farbe gerühmt.
Erhöhung des französischen Budgets für
koloniale 5wecke.
Durch Gesetz vom 20. Juli d. J. ist in
dem französischen Kolonial-Budget die im Etat
vorgesehene Position von 1000000 Frcs. für
Forschungsreisen und Kolonialstudien (missions
et Etudes coloniales) nachträglich um weitere
200 000 Fres. erhöht worden. Das neue
Gesetz ist aus einem Antrage des Deputirten
Deloncle hervorgegangen und von der Kammer
ohne Debatte angenommen worden.
Expedition Long.
Der von der belgischen Antisklaverei-
Gesellschaft zur Unterstützung des Kapitäns
Jacques") nach dem Tanganyika-See ent-
sandte Lientenant Long ist mit seiner Expe-
dition am 5. Juni von Bagamoyo abmarschirt,
um sich durch Deutsch-Ostafrika nach dem ge-
nannten See zu begeben.
A.K. S. A. A. . A. 4. . u. A. A. A. A. A. . AA. A. . A. . A. A. . A. S. 4.
Titterarische Besprechungen.
I
Th. Christaller, Handbuch der Duala-
Sprache. Basel, Verlag der Missions-
buchhandlung, 1892.
In dem vorliegenden Werke bietet Christaller,
dessen Fibel der Duala= Sprache bereits in
zweiter Auflage erschienen ist, ein Lehrbuch der
genannten Sprache, welches neben der Gram-
matik und llebungsstücken ein möglichst voll-
ständiges Wörterverzeichniß enthält und den
Forschungsreisenden, Missionaren u. s. w., die
die Duala-Sprache kennen lernen wollen, sicher-
lich ein höchst willkommenes Hülfssmittel sein
wird. Da die Litteratur über die Duala=
Sprache eine äußerst dürftige ist, so beruht das
Werk vorwiegend auf eigenen Erfahrungen und
Studien des Verfassers, die er während seiner
fünsjährigen Thätigkeit als Lehrer in Kamerun
gemacht hat. Als erster Versuch einer (yste-
matischen Darstellung der Duala-Sprache ver-
dient die Arbeit die vollste Anerkennung.
*) Vergl. D. Kol. Vl. 1892, S. 149 u. 178.