Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Kolonial-Ablheilung des Answärligen Amis.
2 Jahrhung. gerlin, I. September 1892. Unmmer *)#
Dre Zeilschrift erscheint am 1. und 15. * Monals. Scher werden 1 Iribrsal 1 die nen einmal viertel-
iäbrlich erscheinenden: „Mittheilungen“ von Heschungsreilenden und Gelehrten aus den deultschen Schutzgebieten“, herausge Pen
on Dr. Frciherr v. Donckelman. Der Vierieljahropreis für da Siren agaln mit den Vebeten beträgt 3 Mark.
obonnirk bei allen aoicheen und Buchhondl ngen! — Eins lendungen und Aufragen sind an die Kbng Lüch- halernenünolnn
Ernsi Siegitiet Mittler und Sobn erlin sWI2, Aowilrabe 68—70, zu
Inbolt VBetanntmachung, beir. die Arbeiler- Anwerbung im Schugeoeet der Neu- Guinea- * Kompagnie
S. 431 nnerordung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrila, betr. die Einführung
von Feuerwassen jeder Art und die dabei zu Frienden Förmlichkeiten S. 432. — Ernennung
von Beisitzern des Kaiserlichen Bezirkogerichts in Bagamoyo S. 434. — Jachwetsung der Brutto-
Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Vomnt Juni 1892 S. 435. — Personalien
— Bekanntmachungen für die Schifffahrt S. 435. — Schisssbewegungen S. 436.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 436. — Verkehrs-Nachrichten S. 437. —
Die Unternehmungen des Deutschen Antisklaverei= CLopues S. 438. — Ueber den augenblicklichen
Mufenthatt und den weiteren Marsch Emin Paschas 444. — Vorgänge in Tabora S. 444. — Von
der Expedilion des I#r. Zintgraff S. 446. Bericht bes hor. Stuhlmann über den Victoria-Nyansa
und die Schifffahrteverhällmise desselben S 446. — Missionsthätigkeit in den Deutschen Schutzgebieten
(Fortsetzung) S. 447. Ueber ein neues Mittel gegen Malaria S. 447. Die Vefürchtung neuer
Masiti-Einfälle S. 449. — Polizeilruppe in Kamerun S. 449. — Der Inport von Wls aus
den deutschen Schubgebieten S S. 150. — Erhöhung der Einfuhrzölle in Lagos S. 450. — Maßregeln
gegen die Einjuhr von Feuerwassen und Spirituosen an der englischen Goldfüste S. 450. — Ueber-
nahme der Station Buloba durch Lientenant Herrmann. Erdbeben in Masali S. 451. — Deutsche
Schule in Östafrika S. 451. Ausreise von zwei Krankenschwestern nach Kamerun S. 451. — Aus-
stellung von Freibriesen S. 151. — Englische Protektorats= Gelärungen in der Südsee 51.
Jutire Ruces und the Liquor Trafsie United Committec S. 4 — Litterarische Vesprechungen
S. 452. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
VPerordnungen und Mittheilungen der Behürden in den
Schungebieken.
Bekauntmachung, betreffend die Arbeiter-Anwerbung im Schutzgebiete
der Neu-Guinca-Kompagnic.-)
Nach der im Schutgebiete der Neu-Guinca-Kompagnie geltenden Verordnung vom
3. November 1887 ist es bei Vermeidung von Gefängnißstrafe bis zu drei Monaten oder
Geldstrafe bis zu Dreitausend Marl verboten:
„Eingeborene aus dem Schutzgebiete nach außerhalb zur Verwendung als Arbeiter
auszuführen.“
Zu dem Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie gehören auch diejenigen Inseln
der Salomonsgruppe, welche nördlich der zwischen der Kaiserlich Deutschen und Königlich
Großbritannischen Regierung unter dem 6. April 1886 vereinbarten Scheidungslinie liegen.
*) Die Bekanntmachung ist durch die neuerdings erfolgte Wiedergestatlung der Arbeitereinfuhr
in Queensland veranlaßt worden. Auch seitens des Chief Secretary für Queensland ist indessen durch
Vekanntmachung vom 11. Juli die Anwerbung eingeborener Arbeiter innerhalb der deutschen Interessen=
sphäre in der Südsee untersagt worden.