wird. Daß er Letzteres geworden, glaube ich be-
haupten zu dürsen, da er andernfalls in die Ab-
tretung Okombahes, die ihm sehr sauer geworden
ist, nicht eingewilligt haben würde.
Die Gründe, die mich veranlaßten, die Abtretung
des genannten Platzes zu erstreben, gehen aus dem
Inhalt der betreisenden Verträge hervor. Während
die Berg-Damaras im ganzen Nama= und Herero-
lande sonst zerstreut leben und als Diener der
weißen wie der eingeborenen Bevölkerung ihr Dasein
fristen, haben sie sich in Okombahe zu einem politischen
Gemeinwesen zusammengeschlossen, jedoch auch hier in
einem gewissen Vasallenverhältniß zu den Hereros
siehend und von diesen stark bedrückt.
Dadurch, daß dieselben nun direkt unter die
deutsche Oberhoheit getreten sind, haben wir nicht
nur einen Stamm von Arbeitern zu unserer Ver-
sügung gewonnen, sondern es ist auch der Grund
zur allmählichen Loslösung der gesammten Berg-
Damaras als Nation von ihren bisherigen Unter-
drückern gelegt, so daß sie mit der Zeit als dritter
selbständiger Stamm neben die Hereros und Nama-
quas gleichberechtigt treten werden. Dem auch die
nicht in Okombahe lebenden Verg-Damaras sehen in
dem dortigen Kapitän ihr nominelles Oberhaupt.
Außerdem aber werden die Hereros nicht verhindern
können, daß noch ein weiterer Theil derselben sich
allmählich dort zusammenschließt.
Es wird somit diese Abtretung die im Schutz-
gebiete brennend gewordene Arbeiterfrage ihrer Lösung
um einen bedeutenden Schritt näher bringen. Die Re-
gierungssubvention von 1800 Mk. jährlich, welche ich
dem Häuptling Manasse bewilligt habe, sällt demgegen-
über nicht in das Gewicht. Die Politik der Kaiser-
lichen Landeshauptmannschaft dahier muß stets dahin
gehen, das Interesse der Häuptlinge an das ihrige
zu lnüpfen, um dann durch jene das Volk zu be-
herrschen. Nur so allein wird es uns möglich sein,
auch bei geringer Machtentfaltung Herr im Lande
zu bleiben. Das beste Mittel hierzu liegt in der
Bewilligung von Jahresgehalten an die Häuptlinge,
was Leßtere, mit oder gegen deren Willen, zu be-
soldeten Beamten der Regierung stempelt. Daneben
müssen die Häuptlinge in ihrer im hiesigen Schutz-
gebicte eltwas schwachen Antorität ihren eigenen
Volksgenossen gegenüber gestärkt werden. Ich habe
den Stationschefs die Befolgung dieser Politik zur
Pflicht gemacht, bis jett mit bestem Erfolge. Ich
habe z. B. selbst gehört, wie der Oberhäuptling
Samuel Maharero den Stationschef von Okahandja,
Lieutenant Eggers, um möglichst baldige Nückkehr
auf den Plaß ersuchte, um dort während seiner be-
vorstehenden eigenen Abwesenheit für Ruhe und
Ordnung zu sorgen.
Als Stalionschef von Omaruru habe ich den
Sekondlientenant Volckmann eingesetzt.
Hand in Hand mit meinen Verhandlungen mit
dem Häuptling Manasse ging, durch den gleichfalls
mitgekommenen Assessor v. Lindequist mit ge-
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wohnter Energie geführt, die Untersuchung wegen
der Ermordung des Engländers Christie.
Dieselbe ergab, daß der Ermordete, ein gewalt-
thätiger, dem Trunk ergebener Mensch, ohne Grund
einen Bastard getödtet hatte und daß die von dem
Häuptling Manasse zu seiner Verhaftung und Ueber-
führung nach Omaruru abgesendeten sechs Hereros
ihn dann ohne Vorwissen des Kapitäns und ohne
jede Veranlassung getödtet hatten. Das Urtheil
lautete gegen den Hauptschuldigen auf Todesstrafe,
gegen den Nächstschuldigen auf acht Jahre Zuchthaus,
gegen die übrigen vier Theilnehmer auf je sieben
Monate Gefängniß. Am härtesten wurde es dem
Häuptling, der Urtheilsvollstreckung gegen den Zweit-
schuldigen zuzustimmen, da es sich hierbei um seinen
Neffen handelte, ein Verwandtschaftsverhältniß, welches
nach den Anschauungen der Hereros demjenigen
zwischen Vater und Sohn nahe kommt. Im Interesse
der Gerechtigkeit bestand ich jedoch auf der Ueber-
führung gerade dieses Schuldigen nach Windhoek.
Außerdem bestand ich auf Vollstreckung der erkannten
Todesstrafe, und es erfolgte diese durch ein Kom-
mando Soldaten, in Anwesenheit des Oberhäuptlings
Samuel sowie des Engländers Tatlow, des
Schwagers des Ermordeten, welche ich Beide, um
von Hause aus der Entstehung aller falschen Gerüchte
vorzubengen, als Zeugen zuzuziehen für nöthig be-
sunden hatte.
Im Uebrigen aber hielt ich es für zweckmäßig,
dem Häuptling aus politischen Gründen thunlichst
weit entgegenzukommen. Ich stellte daher für dessen
Neffen, welcher sich jetzt zur Strasverbüßung in
Windhvoek befindet, bei guter Führung baldige Be-
guadigung in Aussicht. Die vier übrigen Schuldigen
übergab ich dem Häuptling selbst zur Strafvoll-
ziehung. Diese Maßregel bezweckte, dessen Ansehen
bei seinen Stammesgenossen, welches durch die
Urtheilsvollstreckung immerhin hätte erschüttert werden
können, wieder zu stärken. Der Häuptling verurtheilte
sie zu Zwangsarbeit bei dem neuen Stations-=
gebäude in Omaruru, an welchem sie bereits sleißig
mitarbeiten.
Die Stärke der Station Omaruru beträgt
1 Osfizier, 2 Unteroffiziere, 1 Lazarethgehülfen und
24 Mann, von welchen ein kleiner Bruchtheil nach
Okombahe abgezweigt werden wird. Anßerdem habe
ich vorläufig ein Geschütz dort belassen.
Um den beständigen Grenzstreiligkeiten vor-
zubeugen, vor Allem um der im Hererolande be-
stehenden Rechtsunsicherheit, hervorgerufen durch die
unklaren Grenzverhältnisse, zu steuern, veranlaßte ich
außerdem die drei anwesenden Hererohäuptlinge, die
Feststellung ihrer gegenseitigen Gebietsgrenzen vor-
zunehmen. Da sie nicht einig werden konnten, er-
suchten sie mich um Entscheidung, fügten sich der-
selben und waren alle drei damit zufrieden. Die
Unabhängigkeit Manasses von dem Oberhäuptling
Samuel, solange er den Schupvertrag getreulich
hielte, wurde von mir auf dessen Wunsch nochmals